Wie muss das Impressum einer Unternehmergesellschaft gestaltet sein?
- 24. Oktober 2008
- Impressum
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Seit der Reform des GmbH-Rechts zum 01. November 2008 ist es möglich, eine sog. Unternehmergesellschaft zu gründen. Für diese gelten ganz bestimmte Voraussetzungen. Außerdem muss auch das Impressum auf diese Unternehmensform genau zugeschnitten werden.
Bei der Unternehmergesellschaft handelt es sich um eine juristische Person, die von einem oder mehreren Geschäftsführern vertreten wird. Die Gesellschaft muss im Impressum eindeutig gekennzeichnet werden. Das Gesetz gibt hier zwei Alternativen vor:
- “UG (haftungsbeschänkt)” oder
- “Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)”
Weitere Alternativen gibt es nicht. Von diesen gesetzlichen Vorgaben sollte also nicht abgewichen werden.
Wie bei der GmbH auch müssen zwingend Vor- und Zuname (beide vollständig ausgeschrieben) des/der Geschäftsführer genannt werden, sowie die Handelsregisterdaten und eine evtl. vorhandene Umsatzsteueridentifikationsnummer.

