Wie werden AGB wirksam in den Vertrag einbezogen?
- 27. Mai 2009
- AGB
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Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nach § 305 BGB nur dann Bestandteil eines Vertrags, wenn der Verwender bei Vertragsschluss die andere Vertragspartei ausdrücklich … auf sie hinweist und der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise, die auch eine für den Verwender erkennbare körperliche Behinderung der anderen Vertragspartei angemessen berücksichtigt, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist.
Der BGH hat mit Urteil v. 14.6.2006 - I ZR 75/03 entschieden, dass es für die Möglichkeit der Kenntnisverschaffung genügen kann, wenn bei einer Bestellung über das Internet die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters über einen auf der Bestellseite gut sichtbaren Link aufgerufen und ausgedruckt werden können. Das Aktivieren einer Checkbox ist also nicht erforderlich, ein “sprechender Link” auf die AGB genügt.

