Sind Auktionen vom Widerrufsrecht ausgenommen?
- 25. Mai 2009
- Widerrufsrecht
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Eine weitere Ausnahme vom Widerrufsrecht bilden Verträge, die im Rahmen von Versteigerungen geschlossen werden. Der BGH entschied mit Urteil v. 03.11.2004 (Az.: VIII ZR 375/03), dass Verkäufe über eBay keine Versteigerungen i.S.d. Ausnahme darstellten.
Vielmehr sagte der BGH, dass Verträge bei eBay ganz normal über Angebot und Annahme zu Stande kämen und nicht – wie bei einer Versteigerung – über einen Zuschlag.
Wer z.B. bei eBay eine Widerrufsbelehrung nutzt und dort auf den Ausschluss des Widerrufsrechtes bei Verträgen, die im Rahmen von Versteigerungen zu Stande kommen, hinweist, handelt irreführend i.S.d. § 4 Nr. 11 UWG i.V.m. Art. 246 § 1 Nr. 10 EGBGB, da der Verbraucher annehmen könnte, dass er bei dem Vertrag über eBay kein Widerrufsrecht hat.

