Welche Ausnahmen des Fernabsatzrechts gibt es?
- 22. Oktober 2008
- Grundlagen
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§ 312b Abs. 3 BGB sieht einige sog. Bereichsausnahmen vom Fernabsatzrecht vor, d.h. in diesen Fällen gelten weder die Informationspflichten noch das Widerrufsrecht im Fernabsatz. Die meisten Ausnahmen spielen allerdings für Online-Shops keine Rolle.
Sie gelten für:
- Fernunterrichtsschutzgesetz
- Teilzeit-Wohnrechte
- Versicherungen
- Grundstücks- und Immobiliengeschäfte
- Haushaltsgegenstände des täglichen Bedarfs
- Touristische und gastronomische Dienstleistungen
- Warenautomaten und öffentl. Fernsprecher
Eine praktisch bedeutsame Ausnahme gilt für touristische Dienstleistungen. Sämtliche Reiseverträge unterfallen nicht dem Fernabsatzrecht. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes gilt diese Ausnahme auch für Automietverträge. Werden diese über einen Online-Shop abgeschlossen, gilt das Fernabsatzrecht nicht.

