Was sind Beispiele für Vereinbarungen (AGB)?

Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Verwender bei Vertragsschluss 1. die andere Vertragspartei ausdrücklich auf sie hinweist und 2. der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise, die auch eine für den Verwender erkennbare körperliche Behinderung der anderen Vertragspartei angemessen berücksichtigt, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen, und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist (§ 305 Abs. 2 BGB).

Beispiele für typische AGB in Online-Shops sind:

  • Vertragsschlussklauseln (z.B. Verbindlichkeit des Warenangebotes, Bindefristen…)
  • Verfügbarkeitsvorbehalte (in AGB nur sehr eingeschränkt möglich)
  • Zahlungsbedingungen (z.B. Zahlungsarten, Aufrechungsverbote…)
  • Versandkosten (z.B. Pauschalen je nach Bestellwert, Gewicht, Land…)
  • Eigentumsvorbehalt
  • Kosten der Rücksendung (beim Widerrufsrecht „40-EUR-Klausel”)
  • Rückgaberecht (§ 356 BGB)
  • Rechtswahlklauseln (bei gezieltem Auslandsvertrieb)

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Hier finden Sie einen ersten Überblick, welche Vereinbarungen Sie in AGB nicht treffen können, da diese gegen zwingende gesetzliche Regelungen verstoßen.

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