Darf man Informationen auch in AGB schreiben?

Immer wieder taucht die Frage auf, welchen Unterschied es zwischen Informationen und AGB gibt, denn oftmals stellen die fernabsatzrechtlichen Informationspflichten gleichzeitig AGB dar.

So muss der Händler beispielsweise über folgende Dinge informieren:

  • Vertragsschluss
  • Zahlungsbedingungen
  • Versandkosten
  • Kosten der Rücksendung
  • Rückgaberecht

Gleichzeitig bedarf er für all diese Dinge einer Vereinbarung mit dem Verbraucher, muss das alles also auch in AGB regeln.

Dabei gilt, dass der Verbraucher rechtliche Hinweise in den AGB erwartet. Eine Unterbringung von Informationen in AGB ist also möglich, da der Verbraucher dadurch nicht schlechter gestellt wird, sondern neben dem Transparenzgebot aus § 312c Abs. 1 BGB auch durch das jenes aus § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB geschützt wird.

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