Wie lange läuft die Widerrufsfrist?

Grundsätzlich gilt eine Widerrufsfrist von zwei Wochen. Unter gewissen Umständen beträgt diese Frist aber einen Monat. Manche Händler haben aber sogar ganz großes Pech und es gilt eine unendliche Widerrufsfrist. An welche Voraussetzung die Fristdauer geknüpft ist, erfahren Sie hier.

Wird eine korrekte Widerrufsbelehrung nicht spätestens unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform mitgeteilt, so beträgt die Widerrufsfrist abweichend vom Regelfall einen Monat.

Wer also sowohl in seinem Online-Shop bzw. in seiner eBay-Artikelbeschreibung und in der automatisch via E-Mail unmittelbar nach Vertragsschluss verschickten Bestellbestätigung eine korrekte Widerrufsbelehrung verwendet, kann über eine Widerrufsfrist von 14 Tagen belehren.

Unendliche Widerrufsfrist bei fehlerhafter Belehrung

Wird der Verbraucher dagegen falsch über sein Widerrufsrecht informiert, beginnt die Widerrufsfrist niemals zu laufen, d.h. er hat ein unendliches Widerrufsrecht, wie auch das LG Gießen bestätigt hat. Der Bundesgerichtshof (U. v. 01.12.2010, VIII 82/10) bestätigte dieses Urteil und entschied, dass bereits das Weglassen der Zwischenüberschriften eine Abweichung vom Muster bedeutet, wodurch die Belehrung undeutlich wird.

Welche weiteren Änderungen zum 11. Juni 2010 beim Widerrufs- und Rückgaberecht in Kraft getreten sind, können Sie hier detailiert nachlesen.

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