Kann man CDs zurückgeben?
- 25. Mai 2009
- Widerrufsrecht
- kein Kommentar
Gerade im E-Commerce bietet es sich an, E-Books oder Musik als Download anzubieten. Aber sind solche Verträge vom Widerrufsrecht ausgeschlossen oder nicht? Und wie verhält es sich mit CDs oder DVDs?
Für Datenträger findet das Gesetz hier eine relativ klare Antwort: Verträge über Audio- und Videoaufzeichnungen sowie Software sind dann vom Widerrufsrecht ausgeschlossen, wenn der gelieferte Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden ist.
Das LG Dortmund (Urteil v. 26.10.2006, Az.: 16 O 55/06) entschied in der Frage, was genau denn mit “entsiegelt” gemeint ist, dass ein einfacher Tesafilmstreifen keine Versiegelung i.S.d. Gesetzes darstellt. Ein Siegel stellt vielmehr eine besondere Form der Sicherstellung der Unversehrtheit von Gegenständen oder Behältnissen dar. Ein solches Siegel darf vom Verbraucher nach dem Öffnen der Ware nicht ohne Weiteres wieder hergestellt werden können. Gerade das sei aber bei einem Tesafilm möglich.
Downloads dagegen fallen dagegen unter die Ausnahme “zur Rücksendung nicht geeignet”, da die Software nicht “rückstandslos” zurückgesendet werden kann.
Das OLG Hamm (Urteil v. 30.03.2010, Az: 4 U 212/09) urteilte, dass diese Klausel unwirksam und damit wettbewerbswidrig sei:
“Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Lieferungen von … Software, sofern die gelieferten Datenträger von Ihnen entsiegelt worden sind (z.B. Software-CDs, bei denen die Cellophanhülle geöffnet wurde).”
Das Gericht begründete seine Auffassung damit, dass eine Cellophanhülle nicht als Siegel anzusehen sei. Dies sei erst dann der Fall, wenn ein deutlicher Hinweis auf der Cellophanhülle selbst erscheinen würde oder aber ein Aufkleber o.Ä. als Siegel verwendet würde.
Die Urteilsbegründung finden Sie hier. Eine sehr kontroverse Diskussion zu dem Thema hat sich außerdem hier entwickelt.

