Welche Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr müssen erfüllt werden?

Eine weitere Voraussetzung für den Beginn der Widerrufsfrist ist die Erfüllung der Pflichten des elektronischen Geschäftsverkehrs. Diese ergeben sich aus § 312e Abs. 1 S. 1 BGB i.V.m. Art. 246 § 3 EGBGB. Diese finden Sie hier ebenfalls überblicksmäßig dargestellt.

  • technische Mittel, mit Hilfe derer ein Kunde vor Abgabe seiner verbindlichen Bestellung evtl. Eingabefehler korrigieren kann
  • Informationen über die technischen Schritte des Vertragsschlusses
  • Information, ob der Vertragstext gespeichert wird und ob dieser für den Verbraucher zugänglich ist
  • Information darüber, wie der Verbraucher Eingabefehler korrigieren kann
  • Information über die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehenden Sprachen
  • Information über sämtliche Verhaltenskodizes, denen sich der Unternehmer unterworfen hat, einschließlich einer Möglichkeit des Zugangs zu diesen Regelwerken
  • Zugangsbestätigung der Bestellung
  • Möglichkeit, die Vertragsbestimmungen einschließlich der AGB bei Vertragsschluss abzurufen und zu speichern

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