Darf ich dem Kunden eine Gutschrift nach Widerruf geben?
- 27. Mai 2009
- AGB
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Die Klausel „Wenn Sie uns keinen bestimmten Wunsch mitteilen, wird der Wert der Rücksendung Ihrem Kundenkonto gutgeschrieben oder Sie erhalten beim Nachnahmekauf einen Verrechnungsscheck“ in Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Versandhandel verstößt nach Ansicht des BGH (Urteil vom 5.10.2005 – VIII ZR 382/04) gegen das Transparenzgebot und ist damit unwirksam.
Unzulässig ist auch die Klausel: „An uns zurückgeschickte Ware wird geprüft und der Kaufbetrag anschließend dem Kundenkonto gutgeschrieben. Eine Barauszahlung bzw. eine Erstattung auf das Bankkonto des Kunden ist nicht möglich.“ Dies urteilte das LG Regensburg (Urteil v. 15.03.2007 – 1 HK O 2719/06).
Das Gesetz spricht klar von der Rückgewähr der gegenseitig empfangenen Leistungen. Da der Händler Geld vom Kunden erhalten hat, muss er auch dieses zurückerstatten und zwar in der Art, dass der Kunde vollkommen frei darüber verfügen kann und nicht an den Händler gebunden bleibt.

