Kann ich als Händler meine Haftung beschränken?

Es ist verständlich, dass Händler den Versuch unternehmen wollen, ihre Haftung für fehlerhafte Produkte einzuschränken, um das eigene Risiko besser kalkulieren zu können. Solche Beschränkungen sind aber seit der Schuldrechtsreform im Jahr 2002 kaum noch möglich.

So sind Beschränkungen der Haftung bei Personenschäden oder im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unzulässig, da sie gegen § 309 Nr. 7 BGB verstoßen.

Wenn Sie Haftungsausschlüsse formulieren wollen, dann benötigen Sie unbedingt anwaltliche Hilfe, da es bei diesen Klauseln auf jedes einzelne Wort ankommt.

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