Ist “Tell-a-friend” Werbung via E-Mail zulässig?

Viele Unternehmen nutzen als Marketing-Instrument die “Tell-a-friend”-Funktion. Dabei kann ein Kunde eine automatisch generierte E-Mail mit Werbung über die Produkte eines Shops an eine andere Person senden.

Aber ist diese Art der Werbung zulässig?

Am 29.05.2008 verhandelte der BGH zu der Frage, ob eine solche Werbung zulässig ist. Das Gericht fällte jedoch aus prozessualen Gründen keine Entscheidung in dieser Sache

Zuvor hatte das OLG Nürnberg (Urteil v. 25.10.2005, AZ: 3 U 1084/05) entschieden, dass diese Art der Werbung grundsäztlich zulässig sei. Wird diese “Tell-a-friend”-E-Mail jedoch mit weiterer Werbung versehen, ohne dass der Versender hiervon Kenntnis hat, ist dies aus wettbewerbsrechtlicher Sicht unzulässig.

Das LG Berlin (Beschluss vom 18.08.2009, Az: 15 S 8/09) hielt diese Art der E-Mail-Werbung für unzulässig und verurteilte einen Shopbetreiber zur Unterlassung. Das Gericht argumentierte dabei, dass bereits die erste Einladungs-Mail unzulässig sei, da auch diese Werbecharakter habe:

“Das beworbene Produkt ist die Verfügungsbeklagte selbst.”

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