Kann der Wertersatz auch 100% betragen?

Dass der Verkäufer für eine Verschlechterung der Ware Wertersatz verlangen kann, steht bereits im Gesetz. Problematisch ist immer die Höhe. Der Wertersatz kann unter Umständen auch 100% des Wertes der Ware betragen.

Das LG Wuppertal entschied mit Urteil v. 22.08.2006, Az: 14 O 87/06, dass für Kosmetika, die angebrochen worden sind, die wertersatzauslösende Ingebrauchnahme nicht in Frage kommt, da Kosmetika, die einmal benutzt werden, vielmehr verbraucht worden sind. Damit können diese gar nicht mehr zurückgewehrt werden und es muss auch keine Geldleistung zurückgegeben werden.

Das LG Dortmund Urteil v. 14.03.2007, Az: 10 O 14/07 entschied, dass ein pauschaler Hinweis auf einen zu leistenden Wertersatz von 100% innerhalb von AGB unzulässig ist.

Unter Umständen kann der Wertersatz aber durchaus 100% betragen, z.B. wenn die Ware nicht mehr verkehrsfähig ist. Lesen Sie hierzu mehr Details in einem Aufsatz zum Thema Widerrufsrecht.

Dies bestätigte auch das AG Backnang (Urteil v. 17.06.2009, Az: 4 C 810/08), welches dem Händler einen 100%igen Wertersatzanspruch für einen gebrauchten Elektrorasierer zusprach, weil dieser modrig roch.

Gebrauchtes Wasserbett

Das LG Berlin (Urteil v. 18.11.2009, 50 S 56/09) entschied, dass ein Wasserbettenhändler keinen Anspruch auf Wertersatz hat, wenn der Verbraucher das Bett mit Wasser füllt und seinen Vertrag anschließend widerruft. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass das Befüllen des Wasserbettes notwendig sei, um das Produkt zu prüfen. Eine solche Prüfung gestatte ihm jedoch das Gesetz, sodass ein Wertersatz nicht verlangt werden darf.

Diese Entscheidung bestätigte der BGH mit Urteil v. 3.11.2010, VIII ZR 337/09.

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