Kanzleiportrait: volke2.0

Die 5 Anwälte und Fachanwälte der Kanzlei volke2.0 sind bereits seit über 10 Jahren ausschließlich auf die Bereiche gewerblicher Rechtsschutz (Marken-, Wettbewerbs- und Patentrecht) und IT-Recht spezialisiert und beraten ausschließlich Unternehmen. In Zusammenarbeit mit Trusted Shops stoppte die Kanzlei u.a. auch einen Massenabmahner vor dem LG Bielefeld.

1. Was ist das Besondere an Ihrer Kanzlei?

Die Kanzlei volke2.0 ist seit ihrer Gründung im Jahre 1998 ausschließlich in den beiden Bereichen Gewerblicher Rechtsschutz (also dem Marken-, Wettbewerbs- und Patentrecht) und IT-Recht (Internet-, EDV- und Softwarerecht) tätig. Da auch diese beiden Gebiete u.E. nach noch zu “weit” waren, hat sich die Kanzlei daher auf die Schnittmenge dieser beiden Gebiete spezialisiert und dies u.a. auch durch entsprechende Fachanwaltschaften manifestiert. Eine solche starke Reduzierung und eine damit verbundene sehr hohe und ausschließliche Spezialisierung in einer Kanzlei ist nach unseren Erkenntnissen bundesweit nur sehr selten anzutreffen. Durch unsere Reduzierung und Spezialisierung sind wir in der Lage, unsere angebotenen Leistungen immer auf einem sehr hohen Niveau anbieten zu können, was die Unternehmen wohl auch anerkennen. So konnten wir einige wichtige Entscheidungen für unsere Mandanten und die Branche herbeiführen. Wir lassen so z.B. gerade durch den Europäischen Gerichtshof die Zulässigkeit der Nutzung von Markennamen in den Keywords (AdWords) bei Google prüfen, was nach Prognosen aller Beobachter wohl den gesamten europäischen Online-Werbemarkt revolutionieren wird. Weitere wichtige Verfahren sind sicherlich z.B. auch die “IP-Sperrung”, die ebenfalls dem BGH zur endgültigen Entscheidung vorliegt, die Google Spamfilter-Entscheidungen und die Verfahren gegen den Abmahnmissbrauch.

2. Wie lange ist Ihre Kanzlei in der Beratung von Internethändlern tätig?

Seit ihrer Gründung im Jahre 1998.

3. Wie viele Anwälte beraten bei Ihnen Internethändler?

Aktuell stehen hier 5 Anwälte den Mandanten zur Verfügung.

4. Wie sind Sie zu dem Thema gekommen?

Der Kanzleigründer, Herr RA Volke, ist ein E-Commerce-Mann erster Stunde. Unter anderem durch seine Lehraufträge und seine umfangreiche bundesweite Dozenten- und Referententätigkeit im Bereich des E-Commerce und IT-Rechts erkannte er den Bedarf juristischer Beratung in diesem Bereich schon sehr früh und spezialisierte sich und die Kanzlei daher bereits 1998 ausschließlich in diesem Gebiet.

5. Welche sonstigen Beratungsschwerpunkte haben Sie?

Keine! Wir beraten ausschließlich in der o.a. kleinen Schnittmenge von Gewerblichem Rechtsschutz und IT-Recht, also zum Beispiel in den Bereichen: Wettbewerbs- /Werberecht in den Neuen Medien; Urheberrecht in den Neuen Medien, Schutz von Marken, Domains und Patenten aus/in den Neuen Medien, Abwehr von Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen usw.

6. Was sind Ihre größten Erfolge im Kampf gegen Abmahnungen?

Wir haben im Bereich des Rechtsmissbrauchs bei Abmahnungen und im Kampf gegen Serienabmahnungen wohl einige wirklich wegweisende Entscheidungen bundesweit herbeiführen können. Zudem können wir immer sehr viele Kollegen mit der Übersendung unserer Urteilen bei der Abwehr völlig überflüssiger Abmahnungen gegen ihre Mandanten aktiv unterstützen und machen dies auch sehr gerne. Einige unserer “Anti-Abmahn-Urteile” sind heute in der juristischen Kommentarliteratur fest verankert.

7. Wie setzt sich Ihr Mandantenstamm zusammen?

Wir vertreten nur Unternehmen und diese nur und ausschließlich in unserem kleinen Rechtsgebiet, dies aber dann unabhängig von deren Größe. Die Kanzlei vertritt u.a. zahlreiche deutsche und europäische Marktführer im Bereich E-Business/E-Commerce. Besonders stolz sind wir aber darauf, dass einige von uns seit Beginn ihrer Tätigkeit betreuten Start-Up-Unternehmen nun selbst zu den erfolgreichsten ihrer Branche zählen und dass wir immer häufiger sogar ehemalige “Gegner” vertreten sollen. Ein schönes Kompliment für unsere Arbeit, wie wir finden, denn unser Grundatz: “Fair zu Menschen aber hart in der Sache” führt offenbar dazu, dass sogar “unterlegene” Gegner unsere Leistungen offen anerkennen können. Zudem können wir so in fast allen Verfahren auch vermeiden, dass auf der Gegenseite überflüssige Agressionen gegen die von uns vertretenen Mandanten über den Rechtsstreit hinaus entstehen, selbst wenn diese in einem Rechtsstreit obsiegen. Ein nicht zu unterschätzender Vorteil, wie wir finden.

8. Bieten Sie auch Beratung im internationalen Versandhandel an?

Wir vertreten unsere Mandanten selbstverständlich weltweit und haben hierzu ein entsprechendes Netzwerk von weiteren hoch spezialisierten Kanzleien aufgebaut. Alles andere wäre bei einer gewerblichen Nutzung der Neuen Medien doch auch irgendwie unglaubwürdig, da Nutzungen und Auswirkungen offensichtlich nicht vor Landesgrenzen halt machen. Insbesondere aber auch der europäische Marken-, Patent- oder Domainschutz und streitige Auseinandersetzungen über diese Rechte machen sehr häufig auch das Tätigwerden in ganz Europa oder sogar weltweit erforderlich. Aufgrund der Tatsache, dass gleich 5 spezialisierte Anwälte zur Verfügung stehen, können wir nahezu jederzeit jeden Termin kurzfristig wahrnehmen.

9. Bieten Sie besondere Beratungspakete für Internethändler an?

Wir sind der Ansicht, dass “Beratungs- oder Pauschalpakete” bedenklich sind und lehnen diese gleich aus mehreren Gründen ab. Wir finden unseren Weg zudem fairer: Jede Anfrage wird zunächst kostenlos und völlig unverbindlich durch uns einer ersten Sichtung unterzogen. Nur so können wir schließlich einen echten Überblick über die gesamten vorliegenden Informationen und damit dann auch über die wirklichen Sach- und Rechtsfragen erhalten. Wir sagen dem Rechtssuchenden dann im Rahmen einer ersten Einschätzung, was wir für eine Vorgehensweise empfehlen würden und was es genau kosten wird, wenn wir tätig werden sollen. Der Rechtssuchende kann dann in Ruhe unsere angebotenen Leistungen und die offen von uns kommunizierten Kosten v o r einer Beauftragung mit anderen Kanzleien vergleichen und sich dann auch wirklich frei entscheiden. Jeder kann sich immer genau den Spezialisten für sein aktuelles Problem aussuchen, ohne ggf. aufgrund bereits entstandener Gebühren zwingend gleich beim “ersten Anwalt” oder aufgrund einer “Dauerverpflichtung” bei immer nur einem bleiben zu müssen. Findet der Rechtssuchende ein besseres Angebot als unseres, kann er dieses annehmen ohne bereits irgendwelche Kosten bei uns tragen zu müssen.

Selbstverständlich bieten wir Unternehmen aber auch Beraterverträge an, die jedoch in der Regel, so ehrlich müssen wir sein, nur für größere Anbieter wirklich sinnvoll sind.

10. Wo können sich Onlinehändler am besten über rechtliche Themen informieren?

Gute Informationen rund um den Internethandel findet man unter: www.internetrecht-rostock.de (sehr gute Anwälte im Bereich des Fernabsatzes); ein ausgezeichnetes Skript zum gesamten Thema: http://www.unimuenster.de/Jura.itm/hoeren/materialien/Skript/Skript_Maerz2009.pdf; immer die aktuelleste Rechtsprechung mit Hintergründen: http://medien-internet-und-recht.de/ und natürlich www.shopbetreiber-recht.de. Einige gute Muster und Checklisten, e-books und weitergehende Infos findet man aber auch auf unserer eigenen Seite: www.volke2-0.de.

Lesen Sie hier Gastbeiträge der Kanzlei im Shopbetreiber-Blog:


Kontakt:
volke2.0
Parkstraße 16
44536 Lünen

 
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