Muss man Angaben zur Lieferzeit machen?
- 26. Oktober 2008
- Warenangebot
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Gerade im Online-Handel sind Lieferzeitangaben sehr wichtig, weil der Verbraucher regelmäßig annimmt, dass die im Online-Shop angebotene Ware sofort lieferbar ist.
Daher muss auf jeder Produktseite, welches nicht innerhalb von 2 bis 5 Tagen an den Verbraucher geliefert wird, der Lieferzeitraum genannt werden. Eine solche Information in AGB zu schreiben genügt nicht, da der Durchschnittsverbraucher solche Informationen nicht in AGB erwartet.
Wird ein solcher Hinweis nicht erteilt, ist die Werbung irreführend i.S.d. § 5 Abs. 1 UWG.

