Sind Lieferzeiten verbindlich?
- 27. Mai 2009
- AGB, Warenangebot
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Immer häufiger liest man Klauseln in AGB, die angegebene Lieferzeiten für unverbindlich erklären. Damit will sich der Verkäufer letztlich vorbehalten, viel später zu liefern, als auf Produktseiten angegeben ist.
Die Klausel
“Die Lieferzeit ergibt sich aus dem elektronischen Katalog. Angaben über die Lieferfristen sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich und schriftlich zugesagt wurde.
hielt das LG Frankfurt a.M. mit Urteil v. 09.03.2005, Az: 2-02 O 341/04 für unzulässig. Das OLG Frankfurt bestätigte das Urteil des LG am 10.11.2005, Az: 1 U 127/05).
Das LG Koblenz (Urteil v. 7.2.2006 – Az: 4 HK O 165/05) und auch der Bundesgerichtshof (Urteil v. 07.04.2005, Az: I ZR 314/02) entschieden außerdem, dass der Verbraucher Angaben zu Lieferzeiten nicht in AGB erwarte, sondern unmittelbar auf der Produktseite.
Das LG Hamburg entschied innerhalb kurzer Zeit zwei mal (Urteil v. 12.05.2009, Az: 312 O 74/09 und Urteil vom 11.09.2009; Az. 312 O 637/08), dass die im Shop angegebenen Lieferzeit auch einzuhalten sind. Das Gericht sah eine zumutbare Verpflichtung des Händlers, seine Lieferzeiten tagesaktuell zu halten.

