Muss im Impressum der Vorstand einer Aktiengesellschaft (AG) vollständig benannt werden?
- 24. Oktober 2008
- Impressum
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Bei der AG handelt es sich um eine juristische Person, die Anbieterin der Leistung ist. Eine AG muss ihre Firma mit korrektem Rechtsformzusatz (beispielsweise „Aktiengesellschaft“ oder „AG“) im Impressum nennen. Weiterhin sind die Namen (Vor- und Zuname) der Vorstände zu nennen. Bei der AG ist der Vorstand vertretungsberechtigt. Jedoch reicht auch hier nicht die bloße Angabe „vertreten durch den Vorstand“. Vielmehr müssen der Vorstand (incl. Angabe des Vorsitzenden) und auch der Vorsitzende des Aufsichtsrates mit vollem Namen genannt werden. Der Vorstandsvorsitzende ist als solcher zu kennzeichnen. Es ist ebenfalls der Vorsitzende des Aufsichtsrats namentlich (Vor- und Zuname) zu nennen.

