Muss im Impressum eine Telefonnummer genannt werden?

Website-Betreiber müssen nicht zwingend eine Telefonnummer im Impressum nennen. Dies entschied der Europäische Gerichtshof. Demnach reicht es aus, wenn Kunden ein elektronisches Kontaktformular auf der Internetseite vorfinden und Anfragen kurzfristig beantwortet werden. Diese Frage war bislang ungeklärt, der BGH hatte sie dem EuGH zur Klärung vorgelegt, der nun im Sinne der Händler entschied.

EuGH, Urteil v. 16.10.2008, C‑298/07

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