Ist die Verpackungsverordnung wirklich so schlimm?
- 26. Oktober 2008
- Warenangebot
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Zum 01.01.2009 trat eine neue Verpackungsverordnung in Kraft. Diese sorgte für viel Wirbel unter den Shopbetreibern. Doch dieser Wirbel war unberechtigt. Die neue Verpackungsordnung erleichtert die Hinweispflichten der Shopbetreiber enorm.
Vor dem 01.01.2009 musste ein Händler umfangreich darüber informieren, wie die Rücknahme von Verpackungsmaterialien gewährleistet wird.
Heute gibt es diese Pflicht nicht mehr. Gemäß der neuen Verordnung muss sich jeder Händler bei einem Rücknahmesystem beteiligen, womit gewährleistet ist, dass Verpackungen sachgerecht entsorgen werden. Diese Verpflichtung trifft jeden Händler, der Verträge mit Verbrauchern schließt.
Informationspflichten wie in der vorherigen Verordnung gibt es nicht mehr.
Weitere Fragen finden Sie hier beantwortet.
Neben der “allgemeinen” Verpackungsverordnung gibt es auch noch die Fertigverpackungsverordnung, welche ebenfalls zum April 2009 reformiert wurde. Mit dieser Reform wurden zwingende Verpackungsgrößen aufgehoben, sodass es nun auch möglich ist, 85-Gramm-Schokoladentafeln zu verkaufen. Hier gilt besondere Vorsicht. Die Preisangabenverordnung verlangt die Grundpreisangaben je Maßeinheit. Seit 11. April 2009 muss der Händler genau darauf achten, dass z. B. die Programmlogik der Software hier korrekte Daten ermittelt.

