Neues Widerrufsrecht – und nun?

Zum 04.08.2011 wurden die Vorschriften zum Widerrufs- und Rückgaberecht umfangreich reformiert. Für Shopbetreiber hatte diese Reform vier wesentliche Konsequenzen.

  1. Durch Einführung neuer Paragraphen in das BGB ändert sich die Belehrung über den Beginn der Widerrufsfrist.
  2. In einem neuen § 312e BGB wird der Anspruch des Händlers gegen den Verbraucher auf Wertersatz wegen gezogener Nutzungen während der Widerrufsfrist neu geregelt.
  3. In § 357 Abs. 3 BGB wird der Wertersatzanspruch wegen Verschlechterung der Sache neu geregelt und sprachlich dem neuen Anspruch aus § 312e BGB angepasst..
  4. Innerhalb der Widerrufsbelehrung wird die Formulierung der 40-Euro-Klausel angepasst und das Wort “regelmäßige” eingefügt, sodass die Formulierung der Belehrung nun mit der aus dem Gesetz übereinstimmt.

Eine ausführliche Erläuterung zu den wesentlichen Änderungen im Widerrufsrecht finden Sie bei Trusted Shops.

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