Zum 4.8.2011 wurden die Vorschriften zum Widerrufsrecht umfangreich reformiert, was auch Änderungen an den gesetzlichen Musterbelehrungen nach sich zog. Trusted Shops informiert Sie über alle Änderungen und stellt darüber hinaus kostenlose Muster zur Verfügung.
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Die Erstellung eines rechtssicheren Onlineshops ist ein komplexes Thema. Es reicht bei weitem nicht aus, einfach ein vermeintlich „wasserdichtes” AGB-Muster irgendwo in den Shop einzubinden. Vielmehr kommt es darauf an, dass an ganz verschiedenen Stellen umfassende Informationen erteilt werden und auch die Bestellprozesse (vom Warenkorb bis zur E-Mail-Bestätigung und Lieferung) rechtlich korrekt ausgestaltet sind. Mit diesem Portal wollen wir Shopbetreibern helfen, bekannte rechtliche Fallstricke und Abmahnungen zu vermeiden. Sie erhalten Musterformulierungen und Hinweise auf häufige Fehler. weiterlesen …
Es gibt zwei Arten von salvatorischen Klauseln, beide machen jedoch wenig Sinn. Die eine ist wettbewerbswidrig und die andere sagt nur das, was im Gesetz steht.
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Sehr oft, wenn man sich AGB durchliest, stößt man auf Klauseln, die beim Handel mit Verbrauchern unzulässig und damit wettbewerbswidrig sind. Die wenigsten Händler sind sich dessen bewusst, da sich viele Klauseln schon fast als Standard durgesetzt haben. Hier finden Sie eine Übersicht mit häufig verwendeten Klauseln, die eine Abmahnung provozieren.
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Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen (also auch solchen, die über das Internet geschlossen werden) ein Widerrufsrecht zu. Hierüber muss der Händler sehr detailliert informieren. Im Folgenden erfahren Sie mehr darüber, welche Konsequenzen Fehler in dieser Belehrung haben können.
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Dies bedeutet, dass der Verbraucher zunächst in flüchtiger Form (z.B. auf der Website) über sein Widerrufsrecht zu informieren ist (§ 312c Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 10 EGBGB) und dann zusätzlich in dauerhafter Form (z.B. per E-Mail oder in Papierform) über sein Widerrufsrecht zu belehren ist (§ 312c Abs. 2 BGB i.V.m. Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 10 EGBGB, § 355 BGB). weiterlesen …
§ 312e BGB regelt bestimmte technische Gestaltungspflichten und Informationspflichten für Online-Shopbetreiber, die es zu beachten gilt. weiterlesen …
Wer mit Waren und Dienstleistungen handelt, muss diese so genau wie möglich beschreiben. Das gilt insbesondere im Online-Handel, wo der Verbraucher das Produkt vor dem Kauf nicht genau prüfen kann. Der Verbraucher soll mit Hilfe der Produktbeschreibung genug Informationen erhalten, um eine informierte Kaufentscheidung zu treffen.
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Die Produktdarstellung darf keine Marken- und Urheberrechte verletzen. Abgemahnt wurde z.B. ein Händler, der CERAN®-Feld-Reiniger verkaufte, ohne dass dieser von der Schott AG, Inhaberin der Marke CERAN, lizensiert war. Auf Unterlassung in Anspruch genommen wurde auch ein Händler, der Produktabbildungen (Fotografien) von der Herstellerseite genommen hatte, ohne zuvor eine Erlaubnis einzuholen (Urheberrechtsverletzung). weiterlesen …
Das Landgericht Berlin entschied in einem Urteil gegen das Bundesjustizministerium (Urteil vom 06.09.2007, AZ: 23 S 3/07), dass eine IP-Adresse ein persönliches Datum im Sinne des § 15 TMG ist und damit nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Nutzers gespeichert werden darf.
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Fehlen Angaben im Impressum, kann dies abgemahnt werden. In einem solchen Verstoß liegt auch niemals eine Bagatelle. Zu diesem Thema gibt es bereits zahlreiche Gerichtsentscheidungen. weiterlesen …
Während früher von Gerichten die Ansicht vertreten wurde, dass das Impressum (Anbieterkennzeichnung) nach § 5 TMG über einen einzigen Link erreichbar sein muss, hat der BGH in einem Grundsatzurteil (Urteil v. 20.7.2006 -I ZR 228/03) entschieden, dass die Verweiskette „Kontakt“ – „Impressum“ zulässig ist. weiterlesen …
Abmahnungen wegen angeblicher oder tatsächlicher Wettbewerbsverstöße gehören zum Alltag im Onlinehandel. Trusted Shops hat im April 2007 eine systematische Untersuchung mit dem Titel “Shop-Abmahnungen im Internet” durchgeführt und 679 Onlinehändler nach ihren Erfahrungen mit diesem Thema befragt. weiterlesen …
Ist die Abmahnung gänzlich unberechtigt, sollten Sie die Abmahnung schriftlich zurückweisen. Denkbar ist auch ein „Gegenangriff“ in Form einer (diesmal für den Abmahnenden kostenpflichtigen) Gegenabmahnung, denn häufig macht der Konkurrent auch nicht alles richtig. weiterlesen …
Wenn Sie die geforderte Unterlassungserklärung uneingeschränkt abgegeben, verlieren Sie wirtschaftliche Freiheiten. Sie sollten also vorher genau prüfen, wie weit die Unterlassungsverpflichtung reicht, und ob Sie die Pflicht überhaupt erfüllen können. weiterlesen …
Die anmahnenden Anwälte setzen häufig Gegenstandswerte zu hoch an und/oder formulieren die Unterlassungserklärung zu weit. Oft ist daher bei einer Abmahnung die Lösung in Betracht zu ziehen, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. weiterlesen …
Es gibt grundsätzlich drei Möglichkeiten auf eine Abmahnung zu reagieren:
- die vorformulierte Unterlassungserklärung wird uneingeschränkt abgegeben
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Auch so genannte Massenabmahnungen sind nicht zwangsläufig rechtsmissbräuchlich. Zwar kann eine Vielzahl gleich lautender Abmahnschreiben ein Indiz für einen Rechtsmissbrauch bieten. weiterlesen …
Wenn man sich gegen eine Abmahnung professionell verteidigt, entstehen zusätzliche Kosten durch Beauftragung eines Anwaltes. Diese können aber nur in Ausnahmefällen von dem Abmahner zurück gefordert werden. weiterlesen …
Der “fliegende Gerichtsstand” bedeutet, dass ein Konkurrent sich für die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen bundesweit jedes Gericht aussuchen kann, z.B. das Gericht, welches seine Rechtsansicht teilt oder bei dem die höchsten Abmahnkosten anerkannt werden. weiterlesen …
Während Verbände nur eine Pauschale in Höhe von ca. 200 EUR geltend machen dürfen, ergibt sich der Kostenerstattungsanspruch von Konkurrenten aus einer Gebührentabelle in Abhängigkeit vom Gegenstandswert. weiterlesen …
Ob die Abmahnung berechtigt ist, hängt von vielen Faktoren ab und sollte im Zweifel unbedingt durch einen Rechtsanwalt geprüft werden, auch wenn dieser dann noch zusätzlich bezahlt werden muss. weiterlesen …
Im Urheber- und Markenrecht sind die Rechtsinhaber (z.B. Fotograf, Hersteller, Markeninhaber) abmahnbefugt. Die Abmahnbefugnis im Wettbewerbsrecht ist in 8 Abs. 3 UWG geregelt. weiterlesen …
Verhilft die Abmahnung dem Abmahner nicht zu seinem Ziel, kann er seinen Anspruch im Wege der einstweiligen Verfügung oder im gerichtlichen Hauptsacheverfahren durchsetzen. weiterlesen …
Die Abmahnung durch eine Mitbewerber oder Verband enthält
- den Vorwurf eines Rechtsverstoßes, d.h. eine genaue Schilderung des beanstandeten Verhaltens und eine rechtliche Bewertung,
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- Abmahnungen im Internet sind in letzter Zeit als lukrative Einnahmequelle unseriöser Marktteilnehmer bzw. von „Abmahnanwälten“ (häufig zu Recht) in Verruf geraten. Die Abmahnung ist grundsätzlich jedoch ein legitimes Mittel, einen Unterlassungsanspruch wegen einer Rechtsverletzung außergerichtlich durchzusetzen. weiterlesen …
Werden AGB verwendet, die gegen die Regelungen zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen (§§ 307 ff. BGB), sind diese gegenüber dem Kunden unwirksam. Es stellt sich aber die Frage, ob diese AGB auch von Mitbewerbern abgemahnt werden können, d.h. ob die Verwendung unwirksamer AGB zugleich einen Wettbewerbsverstoß darstellt. weiterlesen …
Häufiger Grund für Abmahnungen sind Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht. Ebenso wie im Marken- und Urheberrecht sind die Gründe vielfältig, so dass wir hier nur einige Beispiele nennen können. weiterlesen …
Auf Platz zwei der häufigsten Abmahngründe 04/2007 stehen Markenverletzungen, Urheberrechtsverletzungen stehen immerhin auf Platz fünf. Die Gründe der Abmahnungen aus diesem Bereich sind vielfältig, hier nennen wir einige Beispiele. weiterlesen …
Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Verwender bei Vertragsschluss 1. die andere Vertragspartei ausdrücklich auf sie hinweist und 2. der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise, die auch eine für den Verwender erkennbare körperliche Behinderung der anderen Vertragspartei angemessen berücksichtigt, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen, und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist (§ 305 Abs. 2 BGB). weiterlesen …
Informationen gibt es im Fernabsatz- und E-Commerce-Recht, aber auch im Datenschutz- oder Preisangabenrecht. weiterlesen …