Die Erstellung eines rechtssicheren Onlineshops ist ein komplexes Thema. Es reicht bei weitem nicht aus, einfach ein vermeintlich „wasserdichtes” AGB-Muster irgendwo in den Shop einzubinden. Vielmehr kommt es darauf an, dass an ganz verschiedenen Stellen umfassende Informationen erteilt werden und auch die Bestellprozesse (vom Warenkorb bis zur E-Mail-Bestätigung und Lieferung) rechtlich korrekt ausgestaltet sind. Mit diesem Portal wollen wir Shopbetreibern helfen, bekannte rechtliche Fallstricke und Abmahnungen zu vermeiden. Sie erhalten Musterformulierungen und Hinweise auf häufige Fehler. weiterlesen …
Neben den Rügefristen gibt es noch eine ganze Reihe weiterer Klauseln, die man zwar sehr häufig in AGB liest, die aber dennoch falsch sind und damit gleichzeitig wettbewerbswidrig. Hier finden Sie eine kurze Übersicht.
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Im Onlinehandel geht die Gefahr des Verlusts der Ware erst mit der Ablieferung, d. h. mit Übergabe an den Verbraucher auf diesen über. Geht die Ware unterwegs verloren oder wird sie beschädigt, so geht dies zu Lasten des Händlers. Mehrere Gerichte beschäftigten sich nun mit der Zulässigkeit eines optionalen versicherten Versandes neben einem günstigeren unversicherten Versand.
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Viele AGB beinhalten Klauseln, die den Händler dazu berechtigen sollen, ein anderes, “gleichartiges” Produkt zu liefern, wenn das bestellte nicht mehr lieferbar ist. Aber wie verhält es sich mit solchen Änderungsvorbehaltsklauseln?
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Aus dem B2B-Handel kommen Klauseln, die dem Kunden eine bestimmte Frist zur Überprüfung der Ware auferlegen. Missachtet man diese, verliert man seine Gewährleistungsrechte. Aber was im B2B-Geschäft möglich ist, darf deswegen nicht automatisch im B2C-Handel verwendet werden.
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Zum 11. Juni 2010 sind die Vorschriften zum Widerrufs- und Rückgaberecht umfangreich neugeordnet worden. Eine wesentliche Änderung dieser Neuordnung ist, dass die Musterbelehrungen in das EGBGB überführt wurden und somit den Rang eines formalen Gesetzes erhielten. Damit können die Instanzgerichte das Muster nicht mehr für unwirksam und damit wettbewerbswidrig halten.
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Neben der Widerrufsbelehrung muss auch noch über zahlreiche weitere Informationen in Textform belehrt werden. Eine Liste mit den Informationspflichten finden Sie hier.
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Gerade im E-Commerce bietet es sich an, E-Books oder Musik als Download anzubieten. Aber sind solche Verträge vom Widerrufsrecht ausgeschlossen oder nicht? Und wie verhält es sich mit CDs oder DVDs?
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Eine weitere Ausnahme vom Widerrufsrecht bilden Verträge zur Lieferung von Waren, die schnell verderben oder deren Verfallsdatum überschritten würde. Dabei entsteht die Frage, welche Waren schnell verderblich sind.
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Das Gesetz sieht in § 312c Abs. 4 BGB zahlreiche Ausnahmen vom Widerrufsrecht vor. Dabei sind nicht alle Ausnahmen einfach in der Praxis abzugrenzen. Hier finden Sie eine Übersicht mit den Ausnahmetatbeständen.
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Wenn man sich für seinen Online-Shop für eine Möglichkeit des Vertragsschlusses entschieden hat, so gilt es zu beachtet, dass man sich nicht durch die Gestaltung seines Shops selbst widerspricht.
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Die Produktdarstellung darf keine Marken- und Urheberrechte verletzen. Abgemahnt wurde z.B. ein Händler, der CERAN®-Feld-Reiniger verkaufte, ohne dass dieser von der Schott AG, Inhaberin der Marke CERAN, lizensiert war. Auf Unterlassung in Anspruch genommen wurde auch ein Händler, der Produktabbildungen (Fotografien) von der Herstellerseite genommen hatte, ohne zuvor eine Erlaubnis einzuholen (Urheberrechtsverletzung). weiterlesen …
Sobald ein Online-Shop eine sog. aktive Ausrichtung auf andere Länder hat, gilt zwar teilweise das sog. Herkunftslandprinzip, d.h. Sie müssen z.B. beim Impressum nur deutsches Recht beachten. Im Verbraucherschutzrecht gilt aber das sog. Bestimmungslandprinzip, d.h. Sie müssen sich allein in Europa mit 27 verschiedenen Rechtsordnungen auseinandersetzen, um alles korrekt zu machen. weiterlesen …
Bei B2B-Shops gibt es mangels Anwendung des Fernabsatzrechts sehr viel mehr Möglichkeiten, Regelungen zu Gunsten des Shops in AGB zu treffen oder das Gesetz ist ohnehin schon günstig für den Shopbetreiber. weiterlesen …
Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Finanzdienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt (§ 312b Abs. 1 S. 1 BGB). weiterlesen …
Ein Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr liegt vor, wenn sich ein Unternehmer zum Zwecke des Abschlusses eines Vertrags über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen eines Tele- oder Mediendienstes bedient (§ 312g Abs. 1 BGB). weiterlesen …