Neues Widerrufsrecht – und nun?
Zum 04.08.2011 wurden die Vorschriften zum Widerrufs- und Rückgaberecht umfangreich reformiert. Für Shopbetreiber hatte diese Reform vier wesentliche Konsequenzen.
Zum 04.08.2011 wurden die Vorschriften zum Widerrufs- und Rückgaberecht umfangreich reformiert. Für Shopbetreiber hatte diese Reform vier wesentliche Konsequenzen.
Zum 4.8.2011 wurden die Vorschriften zum Widerrufsrecht umfangreich reformiert, was auch Änderungen an den gesetzlichen Musterbelehrungen nach sich zog. Trusted Shops informiert Sie über alle Änderungen und stellt darüber hinaus kostenlose Muster zur Verfügung.
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Die Erstellung eines rechtssicheren Onlineshops ist ein komplexes Thema. Es reicht bei weitem nicht aus, einfach ein vermeintlich „wasserdichtes” AGB-Muster irgendwo in den Shop einzubinden. Vielmehr kommt es darauf an, dass an ganz verschiedenen Stellen umfassende Informationen erteilt werden und auch die Bestellprozesse (vom Warenkorb bis zur E-Mail-Bestätigung und Lieferung) rechtlich korrekt ausgestaltet sind. Mit diesem Portal wollen wir Shopbetreibern helfen, bekannte rechtliche Fallstricke und Abmahnungen zu vermeiden. Sie erhalten Musterformulierungen und Hinweise auf häufige Fehler. weiterlesen …
Eine AGB-Klausel, nach welcher unfrei zurückgesendete Ware nicht angenommen wird, ist unzulässig! Sie widerspricht dem klaren Wortlaut des § 357 Abs. 2 S. 2 BGB, nach welcher im Falle des Widerrufs der Unternehmer Kosten und Gefahr der Rücksendung zu tragen hat. Einzige Ausnahme bildet die sog. 40 €-Klausel.
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In vielen Widerrufsbelehrung wird der Hinweis verwendet, dass die Ware in Originalverpackung oder unter Beilegung einer Rechnungskopie zurückgesandt werden muss. Aber muss der Kunde dies wirklich tun?
Immer wieder taucht die Frage auf, welchen Unterschied es zwischen Informationen und AGB gibt, denn oftmals stellen die fernabsatzrechtlichen Informationspflichten gleichzeitig AGB dar.
Gemäß § 312d Abs. 1 S. 1 BGB steht dem Verbraucher bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu. Diese kann aber durch ein Rückgaberecht nach § 356 BGB ersetzt werden. Aber wo genau liegen die Unterschiede zwischen beiden?
Das Gesetz ordnet für die Ausübung des Widerrufsrechtes explizit die Textform, also z.B. Brief, Fax oder E-Mail, an. Die Angabe einer Telefonnummer innerhalb der Widerrufsbelehrung könnte also dem Kunden suggerieren, dass er auch am Telefon von seinem Recht Gebrauch machen könne.
Zum 11. Juni 2010 sind die Vorschriften zum Widerrufs- und Rückgaberecht umfangreich neugeordnet worden. Eine wesentliche Änderung dieser Neuordnung ist, dass die Musterbelehrungen in das EGBGB überführt wurden und somit den Rang eines formalen Gesetzes erhielten. Damit können die Instanzgerichte das Muster nicht mehr für unwirksam und damit wettbewerbswidrig halten.
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Seit dem 11. Juni 2010 sind die Musterbelehrungen zum Widerrufs- und Rückgaberecht Bestandteil des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB). Aber bedeutet das, dass Online-Händler das Muster jetzt bedenkenlos nutzen können?
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Grundsätzlich gilt eine Widerrufsfrist von zwei Wochen. Unter gewissen Umständen beträgt diese Frist aber einen Monat. Manche Händler haben aber sogar ganz großes Pech und es gilt eine unendliche Widerrufsfrist. An welche Voraussetzung die Fristdauer geknüpft ist, erfahren Sie hier.
Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Verwender bei Vertragsschluss 1. die andere Vertragspartei ausdrücklich auf sie hinweist und 2. der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise, die auch eine für den Verwender erkennbare körperliche Behinderung der anderen Vertragspartei angemessen berücksichtigt, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen, und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist (§ 305 Abs. 2 BGB). weiterlesen …
Informationen gibt es im Fernabsatz- und E-Commerce-Recht, aber auch im Datenschutz- oder Preisangabenrecht. weiterlesen …