Die Widerrufsbelehrung birgt soviele Fehlerquellen, dass man als Händler auf jedes einzelne Wort ganz genau schauen muss. Am besten, man lässt sich anwaltlich beraten oder nutzt die Musterwiderrufsbelehrung aus dem EGBGB.
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Das Gesetz ordnet für die Ausübung des Widerrufsrechtes explizit die Textform, also z.B. Brief, Fax oder E-Mail, an. Die Angabe einer Telefonnummer innerhalb der Widerrufsbelehrung könnte also dem Kunden suggerieren, dass er auch am Telefon von seinem Recht Gebrauch machen könne.
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Website-Betreiber müssen nicht zwingend eine Telefonnummer im Impressum nennen. Dies entschied der Europäische Gerichtshof. weiterlesen …
Wenn Sie die geforderte Unterlassungserklärung uneingeschränkt abgegeben, verlieren Sie wirtschaftliche Freiheiten. Sie sollten also vorher genau prüfen, wie weit die Unterlassungsverpflichtung reicht, und ob Sie die Pflicht überhaupt erfüllen können. weiterlesen …