Wichtig für den Abverkauf der Ware ist nicht nur die Darstellung im eigenen Shop, denn schließlich müssen die Kunden zunächst auf den Shop aufmerksam werden. Dafür bietet es sich an, Werbung in Preissuchmaschinen oder mit Hilfe von Google AdWords zu schalten. Aber Vorsicht, auch hier lauern Gefahren!
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Im Fernabsatz ist es die Regel, dass der Verbraucher zusätzlich zum Preis der Ware auch noch Versandkosten zahlen muss. Hierüber ist er genau zu unterrichten. Was aber gibt es dabei zu beachten?
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Die Erstellung eines rechtssicheren Onlineshops ist ein komplexes Thema. Es reicht bei weitem nicht aus, einfach ein vermeintlich „wasserdichtes” AGB-Muster irgendwo in den Shop einzubinden. Vielmehr kommt es darauf an, dass an ganz verschiedenen Stellen umfassende Informationen erteilt werden und auch die Bestellprozesse (vom Warenkorb bis zur E-Mail-Bestätigung und Lieferung) rechtlich korrekt ausgestaltet sind. Mit diesem Portal wollen wir Shopbetreibern helfen, bekannte rechtliche Fallstricke und Abmahnungen zu vermeiden. Sie erhalten Musterformulierungen und Hinweise auf häufige Fehler. weiterlesen …
Immer wieder taucht die Frage auf, welchen Unterschied es zwischen Informationen und AGB gibt, denn oftmals stellen die fernabsatzrechtlichen Informationspflichten gleichzeitig AGB dar.
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Das Gesetz ordnet für die Ausübung des Widerrufsrechtes explizit die Textform, also z.B. Brief, Fax oder E-Mail, an. Die Angabe einer Telefonnummer innerhalb der Widerrufsbelehrung könnte also dem Kunden suggerieren, dass er auch am Telefon von seinem Recht Gebrauch machen könne.
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Neben der Widerrufsbelehrung muss auch noch über zahlreiche weitere Informationen in Textform belehrt werden. Eine Liste mit den Informationspflichten finden Sie hier.
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Die Verpflichtung über das Bestehen des Widerrufsrechtes sowie über Einzelheiten dessen Ausübung und dessen Folgen zu informieren, umfasst auch die Pflicht die Belehrung in einem Shop deutlich zu platzieren.
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Im Jahr 2007 hat der BGH die Verpflichtung zur Angabe von MwSt und Versandkosten sehr gelockert. Seit dem ist es nicht mehr erforderlich, dass der Hinweis zu enthaltener MwSt und evtl. Versandkosten nicht zwingend auf derselben Internetseite angegeben werden muss wie der Preis.
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Während früher von Gerichten die Ansicht vertreten wurde, dass das Impressum (Anbieterkennzeichnung) nach § 5 TMG über einen einzigen Link erreichbar sein muss, hat der BGH in einem Grundsatzurteil (Urteil v. 20.7.2006 -I ZR 228/03) entschieden, dass die Verweiskette „Kontakt“ – „Impressum“ zulässig ist. weiterlesen …
Abmahnungen wegen angeblicher oder tatsächlicher Wettbewerbsverstöße gehören zum Alltag im Onlinehandel. Trusted Shops hat im April 2007 eine systematische Untersuchung mit dem Titel “Shop-Abmahnungen im Internet” durchgeführt und 679 Onlinehändler nach ihren Erfahrungen mit diesem Thema befragt. weiterlesen …
Wenn Sie die geforderte Unterlassungserklärung uneingeschränkt abgegeben, verlieren Sie wirtschaftliche Freiheiten. Sie sollten also vorher genau prüfen, wie weit die Unterlassungsverpflichtung reicht, und ob Sie die Pflicht überhaupt erfüllen können. weiterlesen …
Vorsicht ist bei vermeintlichen Bagatellverstößen geboten. Zwar muss ein Wettbewerbsverstoß geeignet sein, den Wettbewerb „spürbar zu beeinträchtigen“ (§ 3 UWG). weiterlesen …
Der “fliegende Gerichtsstand” bedeutet, dass ein Konkurrent sich für die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen bundesweit jedes Gericht aussuchen kann, z.B. das Gericht, welches seine Rechtsansicht teilt oder bei dem die höchsten Abmahnkosten anerkannt werden. weiterlesen …
Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Verwender bei Vertragsschluss 1. die andere Vertragspartei ausdrücklich auf sie hinweist und 2. der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise, die auch eine für den Verwender erkennbare körperliche Behinderung der anderen Vertragspartei angemessen berücksichtigt, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen, und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist (§ 305 Abs. 2 BGB). weiterlesen …
Sobald ein Online-Shop eine sog. aktive Ausrichtung auf andere Länder hat, gilt zwar teilweise das sog. Herkunftslandprinzip, d.h. Sie müssen z.B. beim Impressum nur deutsches Recht beachten. Im Verbraucherschutzrecht gilt aber das sog. Bestimmungslandprinzip, d.h. Sie müssen sich allein in Europa mit 27 verschiedenen Rechtsordnungen auseinandersetzen, um alles korrekt zu machen. weiterlesen …
Wichtige Rechtsgebiete, mit denen sich Shopbetreiber auseinandersetzen müssen und die hier behandelt werden, sind Impressumspflichten, Datenschutzrecht, Fernabsatzrecht, E-Commerce-Recht, Preisangabenrecht, AGB-Recht sowie (Verbrauchsgüter-) Kaufrecht. weiterlesen …