Neues Widerrufsrecht – und nun?

Zum 04.08.2011 wurden die Vorschriften zum Widerrufs- und Rückgaberecht umfangreich reformiert. Für Shopbetreiber hatte diese Reform vier wesentliche Konsequenzen.

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Der Weg zum rechtssicheren Online-Shop: Die Checkliste

Die Erstellung eines rechtssicheren Onlineshops ist ein komplexes Thema. Es reicht bei weitem nicht aus, einfach ein vermeintlich „wasserdichtes” AGB-Muster irgendwo in den Shop einzubinden. Vielmehr kommt es darauf an, dass an ganz verschiedenen Stellen umfassende Informationen erteilt werden und auch die Bestellprozesse (vom Warenkorb bis zur E-Mail-Bestätigung und Lieferung) rechtlich korrekt ausgestaltet sind. Mit diesem Portal wollen wir Shopbetreibern helfen, bekannte rechtliche Fallstricke und Abmahnungen zu vermeiden. Sie erhalten Musterformulierungen und Hinweise auf häufige Fehler. weiterlesen …

Darf man Informationen auch in AGB schreiben?

Immer wieder taucht die Frage auf, welchen Unterschied es zwischen Informationen und AGB gibt, denn oftmals stellen die fernabsatzrechtlichen Informationspflichten gleichzeitig AGB dar.

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Welche technischen Anforderungen werden an AGB gestellt?

Wer die technischen Anforderungen, die im Internet an AGB gestellt werden, nicht einhält, begibt sich in das große Risiko, dass sich die Widerrufsfrist auf 6 Monate verlängert.

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Wie werden AGB wirksam in den Vertrag einbezogen?

Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nach § 305 BGB nur dann Bestandteil eines Vertrags, wenn der Verwender bei Vertragsschluss die andere Vertragspartei ausdrücklich … auf sie hinweist und der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise, die auch eine für den Verwender erkennbare körperliche Behinderung der anderen Vertragspartei angemessen berücksichtigt, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist. weiterlesen …

Welche Änderungen sind in nächster Zeit beim Widerrufsrecht zu erwarten?

Zum 11. Juni 2010 sind die Vorschriften zum Widerrufs- und Rückgaberecht umfangreich neugeordnet worden. Eine wesentliche Änderung dieser Neuordnung ist, dass die Musterbelehrungen in das EGBGB überführt wurden und somit den Rang eines formalen Gesetzes erhielten. Damit können die Instanzgerichte das Muster nicht mehr für unwirksam und damit wettbewerbswidrig halten.
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Wann muss der Kunde Wertersatz leisten?

Die Wertersatzpflicht des Kunden für eine Verschlechterung der Sache ist explizit im Gesetz fest gehalten. Aber was genau müssen Sie als Händler beachten, damit der Wertersatzabspruch gegen den Kunden auch tatsächlich entsteht?

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Wie lange läuft die Widerrufsfrist?

Grundsätzlich gilt eine Widerrufsfrist von zwei Wochen. Unter gewissen Umständen beträgt diese Frist aber einen Monat. Manche Händler haben aber sogar ganz großes Pech und es gilt eine unendliche Widerrufsfrist. An welche Voraussetzung die Fristdauer geknüpft ist, erfahren Sie hier.

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Welche Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr müssen erfüllt werden?

Eine weitere Voraussetzung für den Beginn der Widerrufsfrist ist die Erfüllung der Pflichten des elektronischen Geschäftsverkehrs. Diese ergeben sich aus § 312e Abs. 1 S. 1 BGB i.V.m. Art. 246 § 3 EGBGB. Diese finden Sie hier ebenfalls überblicksmäßig dargestellt.

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Was bedeutet “unverzüglich nach Vertragsschluss”?

Für den Lauf der 14-tägigen Widerrufsfrist ist es erforderlich, dass der Verbraucher “spätestens unverzüglich nach Vertragsschluss” eine Widerrufsbelehrung in Textform erhält.
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Welche Risiken bergen Fehler in der Widerrufsbelehrung? – Teil 2

Neben den wettbewerbsrechtlichen, sehr teuren Konsequenzen hat eine falsche Widerrufsbelehrung aber auch noch Folgen für das Vertragsverhältnis zwischen Verbraucher und Unternehmer. Im Folgenden werden diese Konsequenzen näher dargestellt.

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Was versteht man unter der Zweistufigkeit der Widerrufs-Information und Widerrufs-Belehrung?

Dies bedeutet, dass der Verbraucher zunächst in flüchtiger Form (z.B. auf der Website) über sein Widerrufsrecht zu informieren ist (§ 312c Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 10 EGBGB) und dann zusätzlich in dauerhafter Form (z.B. per E-Mail oder in Papierform) über sein Widerrufsrecht zu belehren ist (§ 312c Abs. 2 BGB i.V.m. Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 10 EGBGB, § 355 BGB). weiterlesen …

Wie informiere ich über die Speicherung des Vertragstextes?

Gemäß Artikel 246 § 3 Nr. 2 EGBGB muss der Händler den Verbraucher darüber informieren, ob der Vertragstext beim Händler gespeichert wird und dort für den Verbraucher zugänglich ist.

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Was ist ein “versehentlicher” Vertragsschluss?

Wenn man sich für seinen Online-Shop für eine Möglichkeit des Vertragsschlusses entschieden hat, so gilt es zu beachtet, dass man sich nicht durch die Gestaltung seines Shops selbst widerspricht.

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Wie formulieren Sie ihre Bestellbestätigung richtig?

Mit der E-Mail-Bestätigung können Sie entweder nur den Zugang der Bestellung des Kunden bestätigen (Zugangsbestätigung) oder die Bestellung des Kunden annehmen (Bestellbestätigung). Hierbei kommt es auf eine genaue Formulierung an, da die vermeintlich unverbindliche Zugangsbestätigung sonst schnell zu einem Vertragsschluss führen kann.
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Welche Informationen über den Bestellprozess gibt es?

§ 312e BGB regelt bestimmte technische Gestaltungspflichten und Informationspflichten für Online-Shopbetreiber, die es zu beachten gilt. weiterlesen …

Wie kommt ein Vertrag im Internet zustande?

Gemäß Artikel 246 § 3 Abs. 3 Nr. 1 EGBGB muss der Verbraucher eine Information darüber erhalten, wie der Vertrag zu Stande kommt. Es sind unterschiedliche Vertragsschlussregelungen denkbar. Zu beachten ist dabei, dass sich keine Widersprüche einschleichen.

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Sind unwirksame AGB-Klauseln immer ein Abmahnungsgrund?

Werden AGB verwendet, die gegen die Regelungen zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen (§§ 307 ff. BGB), sind diese gegenüber dem Kunden unwirksam. Es stellt sich aber die Frage, ob diese AGB auch von Mitbewerbern abgemahnt werden können, d.h. ob die Verwendung unwirksamer AGB zugleich einen Wettbewerbsverstoß darstellt. weiterlesen …

Was sind Beispiele für Vereinbarungen (AGB)?

Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Verwender bei Vertragsschluss 1. die andere Vertragspartei ausdrücklich auf sie hinweist und 2. der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise, die auch eine für den Verwender erkennbare körperliche Behinderung der anderen Vertragspartei angemessen berücksichtigt, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen, und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist (§ 305 Abs. 2 BGB). weiterlesen …

Was sind Beispiele für Informationen?

Informationen gibt es im Fernabsatz- und E-Commerce-Recht, aber auch im Datenschutz- oder Preisangabenrecht. weiterlesen …

Wann liegt ein Fernabsatzvertrag vor?

Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Finanzdienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt (§ 312b Abs. 1 S. 1 BGB). weiterlesen …

Was ist ein Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr?

Ein Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr liegt vor, wenn sich ein Unternehmer zum Zwecke des Abschlusses eines Vertrags über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen eines Tele- oder Mediendienstes bedient (§ 312g Abs. 1 BGB). weiterlesen …

 
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