Brauche ich eine salvatorische Klausel?
Es gibt zwei Arten von salvatorischen Klauseln, beide machen jedoch wenig Sinn. Die eine ist wettbewerbswidrig und die andere sagt nur das, was im Gesetz steht.
Es gibt zwei Arten von salvatorischen Klauseln, beide machen jedoch wenig Sinn. Die eine ist wettbewerbswidrig und die andere sagt nur das, was im Gesetz steht.
“Gerichtsstand ist der Sitz des Händlers.” Diesen Satz liest man sehr oft am Ende von AGB in Online-Shops. Aber ist denn der Sitz des Unternehmers wirklich der Gerichtsstand?
Es ist verständlich, dass Händler den Versuch unternehmen wollen, ihre Haftung für fehlerhafte Produkte einzuschränken, um das eigene Risiko besser kalkulieren zu können. Solche Beschränkungen sind aber seit der Schuldrechtsreform im Jahr 2002 kaum noch möglich.
Neben den Rügefristen gibt es noch eine ganze Reihe weiterer Klauseln, die man zwar sehr häufig in AGB liest, die aber dennoch falsch sind und damit gleichzeitig wettbewerbswidrig. Hier finden Sie eine kurze Übersicht.
Neben den wettbewerbsrechtlichen, sehr teuren Konsequenzen hat eine falsche Widerrufsbelehrung aber auch noch Folgen für das Vertragsverhältnis zwischen Verbraucher und Unternehmer. Im Folgenden werden diese Konsequenzen näher dargestellt.
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen (also auch solchen, die über das Internet geschlossen werden) ein Widerrufsrecht zu. Hierüber muss der Händler sehr detailliert informieren. Im Folgenden erfahren Sie mehr darüber, welche Konsequenzen Fehler in dieser Belehrung haben können.
Viele Unternehmen nutzen als Marketing-Instrument die “Tell-a-friend”-Funktion. Dabei kann ein Kunde eine automatisch generierte E-Mail mit Werbung über die Produkte eines Shops an eine andere Person senden.
Aber ist diese Art der Werbung zulässig?
Fehlen Angaben im Impressum, kann dies abgemahnt werden. In einem solchen Verstoß liegt auch niemals eine Bagatelle. Zu diesem Thema gibt es bereits zahlreiche Gerichtsentscheidungen. weiterlesen …
Wenn Sie die geforderte Unterlassungserklärung uneingeschränkt abgegeben, verlieren Sie wirtschaftliche Freiheiten. Sie sollten also vorher genau prüfen, wie weit die Unterlassungsverpflichtung reicht, und ob Sie die Pflicht überhaupt erfüllen können. weiterlesen …
Auch so genannte Massenabmahnungen sind nicht zwangsläufig rechtsmissbräuchlich. Zwar kann eine Vielzahl gleich lautender Abmahnschreiben ein Indiz für einen Rechtsmissbrauch bieten. weiterlesen …
Vorsicht ist bei vermeintlichen Bagatellverstößen geboten. Zwar muss ein Wettbewerbsverstoß geeignet sein, den Wettbewerb „spürbar zu beeinträchtigen“ (§ 3 UWG). weiterlesen …
Im Urheber- und Markenrecht sind die Rechtsinhaber (z.B. Fotograf, Hersteller, Markeninhaber) abmahnbefugt. Die Abmahnbefugnis im Wettbewerbsrecht ist in 8 Abs. 3 UWG geregelt. weiterlesen …
Werden AGB verwendet, die gegen die Regelungen zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen (§§ 307 ff. BGB), sind diese gegenüber dem Kunden unwirksam. Es stellt sich aber die Frage, ob diese AGB auch von Mitbewerbern abgemahnt werden können, d.h. ob die Verwendung unwirksamer AGB zugleich einen Wettbewerbsverstoß darstellt. weiterlesen …
Häufiger Grund für Abmahnungen sind Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht. Ebenso wie im Marken- und Urheberrecht sind die Gründe vielfältig, so dass wir hier nur einige Beispiele nennen können. weiterlesen …
Sobald ein Online-Shop eine sog. aktive Ausrichtung auf andere Länder hat, gilt zwar teilweise das sog. Herkunftslandprinzip, d.h. Sie müssen z.B. beim Impressum nur deutsches Recht beachten. Im Verbraucherschutzrecht gilt aber das sog. Bestimmungslandprinzip, d.h. Sie müssen sich allein in Europa mit 27 verschiedenen Rechtsordnungen auseinandersetzen, um alles korrekt zu machen. weiterlesen …
Wichtige Rechtsgebiete, mit denen sich Shopbetreiber auseinandersetzen müssen und die hier behandelt werden, sind Impressumspflichten, Datenschutzrecht, Fernabsatzrecht, E-Commerce-Recht, Preisangabenrecht, AGB-Recht sowie (Verbrauchsgüter-) Kaufrecht. weiterlesen …