Die Erstellung eines rechtssicheren Onlineshops ist ein komplexes Thema. Es reicht bei weitem nicht aus, einfach ein vermeintlich „wasserdichtes” AGB-Muster irgendwo in den Shop einzubinden. Vielmehr kommt es darauf an, dass an ganz verschiedenen Stellen umfassende Informationen erteilt werden und auch die Bestellprozesse (vom Warenkorb bis zur E-Mail-Bestätigung und Lieferung) rechtlich korrekt ausgestaltet sind. Mit diesem Portal wollen wir Shopbetreibern helfen, bekannte rechtliche Fallstricke und Abmahnungen zu vermeiden. Sie erhalten Musterformulierungen und Hinweise auf häufige Fehler. weiterlesen …
In vielen Widerrufsbelehrung wird der Hinweis verwendet, dass die Ware in Originalverpackung oder unter Beilegung einer Rechnungskopie zurückgesandt werden muss. Aber muss der Kunde dies wirklich tun?
weiterlesen …
Die Widerrufsbelehrung birgt soviele Fehlerquellen, dass man als Händler auf jedes einzelne Wort ganz genau schauen muss. Am besten, man lässt sich anwaltlich beraten oder nutzt die Musterwiderrufsbelehrung aus dem EGBGB.
weiterlesen …
Das Gesetz ordnet für die Ausübung des Widerrufsrechtes explizit die Textform, also z.B. Brief, Fax oder E-Mail, an. Die Angabe einer Telefonnummer innerhalb der Widerrufsbelehrung könnte also dem Kunden suggerieren, dass er auch am Telefon von seinem Recht Gebrauch machen könne.
weiterlesen …
Zum 11. Juni 2010 sind die Vorschriften zum Widerrufs- und Rückgaberecht umfangreich neugeordnet worden. Eine wesentliche Änderung dieser Neuordnung ist, dass die Musterbelehrungen in das EGBGB überführt wurden und somit den Rang eines formalen Gesetzes erhielten. Damit können die Instanzgerichte das Muster nicht mehr für unwirksam und damit wettbewerbswidrig halten.
weiterlesen …
Seit dem 11. Juni 2010 sind die Musterbelehrungen zum Widerrufs- und Rückgaberecht Bestandteil des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB). Aber bedeutet das, dass Online-Händler das Muster jetzt bedenkenlos nutzen können?
weiterlesen …
Die Wertersatzpflicht des Kunden für eine Verschlechterung der Sache ist explizit im Gesetz fest gehalten. Aber was genau müssen Sie als Händler beachten, damit der Wertersatzabspruch gegen den Kunden auch tatsächlich entsteht?
weiterlesen …
Für die Kosten der Rücksendung hat sich der deutsche Gesetzgeber von der Buchhändler-Lobby zu der völlig missratenen 40-Euro-Klausel verleiten lassen. Diese ist einmalig in Europa.
weiterlesen …
Bei Verträgen mit Verbrauchern geht die Transportgefahr erst in dem Moment auf den Kunden über, in dem ihm die Ware übergeben wurde. Bei Verträgen mit gewerblichen Kunden dagegen geht die Gefahr bereits mit Übergabe an ein geeignetes Transportunternehmen auf den Kunden über.
weiterlesen …
Grundsätzlich gilt eine Widerrufsfrist von zwei Wochen. Unter gewissen Umständen beträgt diese Frist aber einen Monat. Manche Händler haben aber sogar ganz großes Pech und es gilt eine unendliche Widerrufsfrist. An welche Voraussetzung die Fristdauer geknüpft ist, erfahren Sie hier.
weiterlesen …
Neben der Widerrufsbelehrung muss auch noch über zahlreiche weitere Informationen in Textform belehrt werden. Eine Liste mit den Informationspflichten finden Sie hier.
weiterlesen …
Für den Lauf der 14-tägigen Widerrufsfrist ist es erforderlich, dass der Verbraucher “spätestens unverzüglich nach Vertragsschluss” eine Widerrufsbelehrung in Textform erhält.
weiterlesen …
Bis zum 31.03.2008 galt noch das alte Muster zur Widerrufsbelehrung, welches darüber informierte, dass die Widerrufsfrist “frühestens mit Erhalt dieser Belehrung” beginne. Diese Belehrung war unzureichen, sogar falsch, wie dem Gesetzgeber von verschiedenen Gerichten bestätigt wurde.
weiterlesen …
Das Widerrufsrecht gilt grundsätzlich auch für Dienstleistungen, welche im Internet bestellt werden. Allerdings hat der Gesetzgeber für diesen Fall das Erlöschen geschaffen. Hierfür müssen jedoch besondere Voraussetzungen erfüllt sein.
weiterlesen …
Eine weitere Ausnahme vom Widerrufsrecht bilden Verträge, die im Rahmen von Versteigerungen geschlossen werden. Der BGH entschied mit Urteil v. 03.11.2004 (Az.: VIII ZR 375/03), dass Verkäufe über eBay keine Versteigerungen i.S.d. Ausnahme darstellten.
weiterlesen …
Eine weitere Ausnahme vom Widerrufsrecht bilden Verträge zur Lieferung von Waren, die schnell verderben oder deren Verfallsdatum überschritten würde. Dabei entsteht die Frage, welche Waren schnell verderblich sind.
weiterlesen …
Das Gesetz sieht in § 312c Abs. 4 BGB zahlreiche Ausnahmen vom Widerrufsrecht vor. Dabei sind nicht alle Ausnahmen einfach in der Praxis abzugrenzen. Hier finden Sie eine Übersicht mit den Ausnahmetatbeständen.
weiterlesen …
Die Verpflichtung über das Bestehen des Widerrufsrechtes sowie über Einzelheiten dessen Ausübung und dessen Folgen zu informieren, umfasst auch die Pflicht die Belehrung in einem Shop deutlich zu platzieren.
weiterlesen …
Neben den wettbewerbsrechtlichen, sehr teuren Konsequenzen hat eine falsche Widerrufsbelehrung aber auch noch Folgen für das Vertragsverhältnis zwischen Verbraucher und Unternehmer. Im Folgenden werden diese Konsequenzen näher dargestellt.
weiterlesen …
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen (also auch solchen, die über das Internet geschlossen werden) ein Widerrufsrecht zu. Hierüber muss der Händler sehr detailliert informieren. Im Folgenden erfahren Sie mehr darüber, welche Konsequenzen Fehler in dieser Belehrung haben können.
weiterlesen …
Wenn für die Datenverarbeitung mangels gesetzlichen Erlaubnistatbestands die Einwilligung des Nutzers erforderlich ist, sind ein paar rechtliche Vorgaben zu beachten. weiterlesen …
Während früher von Gerichten die Ansicht vertreten wurde, dass das Impressum (Anbieterkennzeichnung) nach § 5 TMG über einen einzigen Link erreichbar sein muss, hat der BGH in einem Grundsatzurteil (Urteil v. 20.7.2006 -I ZR 228/03) entschieden, dass die Verweiskette „Kontakt“ – „Impressum“ zulässig ist. weiterlesen …
Wenn Sie die geforderte Unterlassungserklärung uneingeschränkt abgegeben, verlieren Sie wirtschaftliche Freiheiten. Sie sollten also vorher genau prüfen, wie weit die Unterlassungsverpflichtung reicht, und ob Sie die Pflicht überhaupt erfüllen können. weiterlesen …
Der “fliegende Gerichtsstand” bedeutet, dass ein Konkurrent sich für die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen bundesweit jedes Gericht aussuchen kann, z.B. das Gericht, welches seine Rechtsansicht teilt oder bei dem die höchsten Abmahnkosten anerkannt werden. weiterlesen …
Während Verbände nur eine Pauschale in Höhe von ca. 200 EUR geltend machen dürfen, ergibt sich der Kostenerstattungsanspruch von Konkurrenten aus einer Gebührentabelle in Abhängigkeit vom Gegenstandswert. weiterlesen …