Wie sinnvoll sind Schadenspauschalen?
- 27. Mai 2009
- AGB
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Verständlich aus Sicht des Händlers sind Klauseln, mit denen er seine Haftung auf eine gewisse Grenze beschränken will oder aber – der Einfachkeit halber – den Schaden auf eine bestimmte Summe pauschaliert. Dies ist aber nicht so einfach möglich.
Sind die Pauschalen zu hoch, verstößt dies gegen § 309 Nr. 5 BGB und ist somit unzulässig. Zudem muss in einer solchen Klausel dem Verbraucher das Recht eingeräumt werden, den Nachweis eines geringeren Schadens zu erbringen.
Pauschalen zu Verzugszinsen, Bearbeitungsgebühren oder Einlagerungskosten müssen immer in einem angemessenem Verhältnis zum tatsächlichen Schaden stehen.

