Was ist ein “versehentlicher” Vertragsschluss?
- 27. Oktober 2008
- Bestellprozess
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Wenn man sich für seinen Online-Shop für eine Möglichkeit des Vertragsschlusses entschieden hat, so gilt es zu beachtet, dass man sich nicht durch die Gestaltung seines Shops selbst widerspricht.
Wer den Vertrag nicht mit der ersten, automatisch generierten Mail annehmen will, sondern erst mit einer zweiten, der darf den Kunden in der ersten E-Mail auch nicht zur Zahlung auffordern, sonst ist ein Vertrag geschlossen worden.
Ein Händler versandte eine Bestellbestätigungsmail mit folgendem Inhalt:
“Mit dieser E-Mail wird lediglich der Zugang Ihrer Bestellungbestätigt.
Ein Kaufvertrag kommt erst mit separater Auftragsbestätigung oder Lieferung der Ware zustande…
…Bitte zahlen Sie den vereinbarten Kaufpreis binnen 10 Tagen auf das Konto…“
Das AG Dieburg (Urteil v. 14.02.2005, Az: 22 C 425/04) sah darin einen Vertragsschluss.

