Was sind die Voraussetzungen für den Beginn der Widerrufsfrist?

Bis zum 31.03.2008 galt noch das alte Muster zur Widerrufsbelehrung, welches darüber informierte, dass die Widerrufsfrist “frühestens mit Erhalt dieser Belehrung” beginne. Diese Belehrung war unzureichen, sogar falsch, wie dem Gesetzgeber von verschiedenen Gerichten bestätigt wurde.

Insgesamt sind 4 Voraussetzungen zu erfüllen, damit die Widerrufsfrist zu laufen beginnt:

  1. der Verbraucher muss korrekt und rechtzeitig über sein Widerrufsrecht informiert werden
  2. der Verbraucher muss die Ware erhalten haben
  3. der Händler muss alle textformgebundenen fernabsatzrechtlichen Informationspflichten erfüllt haben
  4. der Händler muss alle Pflichten des elektronischen Geschäftsverkehrs erfüllt haben.

Zu empfehlen ist dem Händler die Nutzung der seit 11. Juni 2010 gültigen gesetzlichen Musterbelehrungen aus dem EGBGB.

Eine Übermittlung der Widerrufsbelehrung in Textform ist für den Lauf der regelmäßigen Widerrufsfrist von 14 Tagen weiterhin erforderlich. Der BGH (Urteil v. 29.04.2010, I ZR 66/08 – “Holzhocker”) stellte klar, dass die Darstellung der Belehrung auf einer Webseite das Textformerfordernis nicht erfüllt. Auch die Möglichkeit bei eBay, dass Angebot inkl. der Belehrung noch 90 Tage nach dem Kauf abrufen zu können, erfüllt die Voraussetzungen des § 126b BGB nicht.

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