Wann erlischt das Widerrufsrecht bei Dienstleistungen?

Das Widerrufsrecht gilt grundsätzlich auch für Dienstleistungen, welche im Internet bestellt werden. Allerdings hat der Gesetzgeber für diesen Fall das Erlöschen geschaffen. Hierfür müssen jedoch besondere Voraussetzungen erfüllt sein.

§ 312d Abs. 3 BGB regelt das Erlöschen des Widerrufsrechtes wie folgt:

“Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch dann, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.”

Diese Vorschrift regelt das Erlöschen seit 04.08.2009 neu. Ein Vergleich zwischen alter und neuer Regelung finden Sie hier.

Des Weiteren muss der Verbraucher im Rahmen der Widerrufsbelehrung darauf hingewiesen werden, dass das Widerrufsrecht und den oben genannten Voraussetzungen erlischt.

Jetzt gilt also, dass das Widerrufsrecht nicht mehr vorzeitig erlöschen kann, wenn der Vertrag nicht bereits von beiden Seiten vollständig erfüllt wurde. Ob dies zur Folge haben wird, dass Dienstleistungen im Internet künftig nur noch gegen Vorkasse angeboten werden, bleibt abzuwarten.

In vielen Fällen von Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht nicht ohne Weiteres.

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