Wann ist eine Ware nach Kundenspezifikation geschaffen?

Durch Urteil des BGB v. 19.03.2003 (Az.: VIII ZR 295/01) wurde die Ausnahme vom Widerrufsrecht für Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, konkretisiert.  Erfahren Sie hier mehr über die Voraussetzungen, die der BGH an diesen Tatbestand stellt.

Der Bundesgerichtshof hatte in dem Fall zu entscheiden, ob ein Notebook, zu dem sich ein Kunde noch diverse Extras bestellt hatte, derart individualisiert ist, dass die Ausnahme vom Widerrufsrecht greift. In diesem Fall verneint. Das Notebook wurde lediglich aus Standardbauteilen zusammen gesetzt, die leicht und ohne wirtschaftlichen Verlust wieder voneinander getrennt und weiter verwenden werden konnten.

Ein zweites Kriterium, die Individualisierungshöhe zu bestimmen, ist die Wahrscheinlichkeit der Weiterveräußerbarkeit eines individualisierten Produktes.

Wichtige Fallgruppen sind hierbei:

  • Möbel
  • maßgefertigte Kleidung
  • Badezimmer

Zur Beurteilung dieser Wahrscheinlichkeit kommt es auf die Art und Anzahl der Individualisierungsmerkmale an, z.B. Farbe, Größe, Stoffzusammensetzung, Muster etc.

Hier bekommen Sie ausführliche Informationen zu den genannten Beispielen.

Weitere Beiträge zum Thema Widerrufsrecht

 
Trusted Shops jetzt Anmelden