Gibt es Ware, die zur Rücksendung nicht geeignet ist?
- 25. Mai 2009
- Widerrufsrecht
- kein Kommentar
Diese Ausnahme ist sehr schwer abzugrenzen. Grundsätzlich sollte schließlich gelten, dass all das zur Rücksendung geeignet ist, was auch zur Hinsendung geeignet ist. Diese Ausnahme hat mehr Fragen zur Folge, als Antworten.
Hinter dieser Ausnahme verbirgt sich keine Generalklausel für jedes Produkt, bei dem die Rücksendung wirtschaftlich nicht sinnvoll erscheint. Ausnahmetatbestände sind nach einem Urteil des EuGH sehr eng auszulegen.
Das OLG Hamburg (Urteil v. 20.12.2006, Az.: 5 U 105/06) hat sogar entschieden, dass geöffnete Kontaktlinsen nicht vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sind.
Das OLG Dresden (Urteil v. 23.08.2001, Az.: 8 U 1535/01) entschied, dass elektronische Bauteile ebenfalls nicht unter diese Ausnahme fallen.
Von dieser Ausnahme erfasst sind z.B. Heizöl oder auch Software-Downloads.
Ausführlich haben zu diesem Thema RA Rolf Becker und RA Carsten Föhlisch in einem wissenschaftlichen Aufsatz, der in der NJW erschienen ist, Stellung genommen. Das OLG Köln (Beschluss v. 27.04.2010 – 6 W 43/10) hat entschieden, dass die Klausel “Kosmetik kann nur in einem unbenutzten Zustand zurückgenommen werden.” wettbewerbswidrig ist, da Kosmetika zum einen nicht unter diese Ausnahme fallen und zum anderen der Verbraucher nicht genau wisse, was “unbenutzt” heiße.

