Was ist der Unterschied zwischen Informationen und Einwilligungen im Datenschutz?

Im Datenschutzrecht unterscheidet man Informationen und Einwilligungen. Während die Information der Unterrichtung des Kunden dient, muss für bestimmte Datenverarbeitungsvorgänge die aktive Zustimmung des Nutzers (Einwilligung) eingeholt werden. Der Trend geht dahin, die Bedeutung der Einwilligung auszuweiten (BDSG-Reform).

Informationen – Unterrichtung über

  • Art Umfang und Zwecke
  • der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung
  • personenbezogener Daten
  • durch Link „Datenschutz“
  • der auf Datenschutzerklärung verweist
  • § 13 Abs. 1 TMG, § 33 Abs. 1 BDSG

Einwilligungen – Aktive Zustimmung

  • ausdrücklich (nicht vorangekreuzte Checkbox, opt-in)
  • nicht in AGB versteckt
  • protokolliert
  • Inhalt jederzeit abrufbar
  • § 13 Abs. 2 TMG, § 4a BDSG
  • § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG

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