Was ist der Unterschied zwischen Widerrufs- und Rückgaberecht?
- 26. Mai 2009
- Widerrufsrecht
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Gemäß § 312d Abs. 1 S. 1 BGB steht dem Verbraucher bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu. Diese kann aber durch ein Rückgaberecht nach § 356 BGB ersetzt werden. Aber wo genau liegen die Unterschiede zwischen beiden?
Beim gesetzlichen Widerrufsrecht kann sich der Käufer durch Widerruf in Textform oder durch Rücksendung der Ware vom Vertrag lösen. Beim Rückgaberecht dagegen nur durch Rücksendung der Ware. Insofern hat es für den Verkäufer den Vorteil, dass er die Ware unmittelbar zurückerhält. Beim Widerrufsrecht muss er ggf. noch längere Zeit darauf warten. Der Verkäufer läuft beim Widerrufsrecht also Gefahr, dass er den Kaufbetrag bereits zurückerstatten muss, obwohl der die Ware noch nicht erhalten hat.
Vorteilhaft ist jedoch, dass der Verkäufer dem Kunden die Kosten der Rücksendung unter bestimmten Voraussetzungen auferlegen kann, in dem er die sog. 40-Euro-Klausel vereinbart. Dies ist beim Rückgaberecht nicht möglich. Da trägt immer der Verkäufer die Kosten der Rücksendung. Wird die 40-Euro-Klausel nicht verwendet, können sogar beide Rechte parallel eingeräumt werden, entschied das OLG Hamm (Urteil v. 15.01.2010, Az: 4 U 197/09). Dieses Urteil stellt allerdings eine Einzelmeinung dar. Es ist dringend davon abzuraten, beide Rechte gleichzeitig anzubieten.
Welches Recht für den einzelnen Händler von Vorteil ist, muss immer am Einzelfall geprüft werden, sodass man sich dann entweder für das Rückgaberecht oder für das Widerrufsrecht entscheiden kann.
Zum 11.06.2010 ist die Voraussetzung, dass das Rückgaberecht in Textform eingeräumt werden muss, weggefallen. Dies hat zur Folge, dass auch auf eBay und anderen Plattformen mit gleichem Ablauf ein Rückgaberecht eingeräumt werden kann.

