Was ist überhaupt eine Abmahnung?
- 23. Oktober 2008
- Abmahnungen
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- Abmahnungen im Internet sind in letzter Zeit als lukrative Einnahmequelle unseriöser Marktteilnehmer bzw. von „Abmahnanwälten“ (häufig zu Recht) in Verruf geraten. Die Abmahnung ist grundsätzlich jedoch ein legitimes Mittel, einen Unterlassungsanspruch wegen einer Rechtsverletzung außergerichtlich durchzusetzen. Sie soll dem Rechtsverletzer die Möglichkeit geben, zur Vermeidung eines Rechtsstreits die Erklärung abzugeben, dass die beanstandete Handlung künftig unterlassen wird. Soweit die Abmahnung berechtigt ist, kann der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen (insbesondere Anwaltskosten) verlangt werden.
Die mit der Abmahnung geltend gemachten wettbewerbsrechtlichen Ansprüche sind gerichtet auf:
- Beseitigung und Unterlassung (Voraussetzung: Wiederholungsgefahr)
- Schadensersatz
- Gewinnabschöpfung
Zu den Kosten heißt es im Gesetz:
„Die zur Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs Berechtigten sollen den Schuldner vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen. Soweit die Abmahnung berechtigt ist, kann der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangt werden.“ (§ 12 Abs. 1 UWG)
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