Was sind häufige Fehler bei der Erstellung des Impressums?

Fehlen Angaben im Impressum, kann dies abgemahnt werden. Zu diesem Thema gibt es bereits zahlreiche Gerichtsentscheidungen.
So entschieden die Gerichte u.a. über folgende Fehler:

Da seit dem 12.12.2007 die UGP-Richtlinie anzuwenden ist, sind künftig auch unbedeutende Fehler im Impressum abmahnbar (z.B. Weglassen der UStId-Nummer). Dies ergibt sich aus Art. 7 Abs. 5 i.V.m. Anhang II der Richtlinie, wonach Verstöße gegen Informationspflichten im Fernabsatz und elektronischen Geschäftsverkehr keine Bagatellverstöße mehr sein können.

Dies entschied z.B. ausdrücklich das OLG Hamm (Beschluss v. 3.3.2008, 4 U 192/07).

Neben Abmahnungen gibt es noch eine weitere Konsequenz für Impressumsverstöße: Gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 1 TMG sind fehlende oder fehlerhafte Angaben im Impressum eine Ordnungswidrigkeit und können mit Bußgeldern geahndet werden.

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