Was sind weitere Beispiele, für die eine Einwilligung notwendig sind?

Neben einer ausdrücklichen Einwilligung für E-Mail-Werbung ist noch in folgenden Fällen eine solche erforderlich.

  • Cookies:

Werden Cookies dafür genutzt, um über einen längeren Zeitraum das Einkaufsverhalten eines bestimmten Kunden zu erfassen, muss der Kunde dafür seine Einwilligung erteilen. Ansonsten ist eine solche Erfassung unzulässig.

Ab 2011, so ist es geplant, soll der Shopbetreiber für den Einsatz von Langzeitcookies eine Einwilligung des Nutzers benötigen.

  • Bonitätsprüfung

Haben Sie als Händler ein berechtigtes Interesse an einer Bonitätsprüfung, z.B. weil Sie in Vorleistung treten (wie dies beim Kauf auf Rechnung der Fall ist), genügt ein bloßer Hinweis auf die Durchführung einer Bonitätsprüfung. Haben Sie allerdings kein solches Interesse, muss der Kunde einer Überprüfung seiner Bonität schriftlich zustimmen.

  • E-Mail-Adressweitergabe

Wollen Sie die E-Mail-Adresse eines Kunden zu Werbezwecken an Dritte weitergeben, muss der Kunde diesem ausdrücklich zustimmen. Außerdem ist es ratsam, diese Dritten genau zu bennen, damit der Kunde seine Rechte auch gegen diese geltend machen kann. Eine Weitergabe an “Partnerunternehmen” erweckt regelmäßig misstrauen beim Kunden.

  • Nutzerprofilerstellung

Wenn Sie das Surf-Verhalten eines Kunden auf Ihrer Seite dokumentieren wollen, um daraus ein Nutzerprofil zu erstellen, benötigen Sie hierfür ebenfalls die ausdrückliche Zustimmung des Kunden.

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