Welche Änderungen sind in nächster Zeit beim Widerrufsrecht zu erwarten?

Zum 11. Juni 2010 sind die Vorschriften zum Widerrufs- und Rückgaberecht umfangreich neugeordnet worden. Eine wesentliche Änderung dieser Neuordnung ist, dass die Musterbelehrungen in das EGBGB überführt wurden und somit den Rang eines formalen Gesetzes erhielten. Damit können die Instanzgerichte das Muster nicht mehr für unwirksam und damit wettbewerbswidrig halten.
Eine weitere Änderung ist die Angleichung der Widerrufsfristen und der Wertersatzregeln für eBay und “normale” Online-Shops.

Wird der Verbraucher spätestens unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform belehrt, beträgt die Widerrufsfrist 14 Tage und es darf auch Wertersatz für die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache verlangt werden, wenn der Händler zuvor im Shop bzw. auf der eBay-Artikelseite “klar und verständlich” über diesen Umstand informiert hat. Diese Wertersatzpflicht gilt aber nur im Rahmen der EuGH-Rechtssprechung, also wenn die Sache in einer Art und Weise benutzt wurde, die den Grundsätzen des Bürgerlichen Rechts - wie z.B. Treu und Glauben oder bereicherungsrechtlichen Vorschriften - widerspricht.

Eine weitere Neuerung ist, dass auch bei Verkäufen über eBay ein Rückgaberecht angeboten werden kann. Dies wurde in der Vergangenheit von mehreren Gerichten für nicht möglich angesehen.

Weitere Details und die neue Musterwiderrufsbelehrung für den Vertrieb von Waren finden Sie hier.

Bereits im letzten Jahr trat ein Gesetz zur Bekämpfung unlauterer Telefonwerbung in Kraft, welches ebenfalls Auswirkungen auf der Widerrufsrecht hatte:

Dadurch sollen Verbraucher davor geschützt werden, über Telefonmarketing zu Verträgen überredet zu werden, die sie unter Umständen gar nicht abschließen wollten. Aus diesem Grund sollen Verstöße gegen das (bereits bestehende) Verbot der unerlaubten Telefonwerbung künftig auch mit einer Geldbuße bis zu 50.000 € geahndet werden.

Darüber hinaus sieht das Gesetz vor, dass das Widerrufsrecht bei einer Dienstleistung nur noch dann erlischt, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist. Damit soll sog. „Kostenfallen“ im Internet entgegengewirkt werden.

Hier können Sie sich ein kostenloses Handbuch zu den Hintergründen des neuen Widerrufsrechtes herunterladen. Außerdem erhalten Sie darin kostenlose Muster zur Verwendung in Ihrem Online-Shop und bei eBay.

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