Welche Form und welchen Inhalt sollte eine Datenschutzerklärung haben?
- 25. Oktober 2008
- Datenschutz
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Die Datenschutzerklärung im Online-Shop sollte auf einer eigenen Seite (”Datenschutz” oder “Datenschutzerklärung”) und nicht nur als Passus in AGBs zu finden sein. Diese Seite sollte auf allen Seiten bzw. Datenverarbeitungsseiten des Shops “sprechend” verlinkt sein.
Typische Inhalte einer Shop-Datenschutzerklärung sind:
- Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung
- Übermittlung in Drittländer
- Information über anonyme oder pseudonyme Nutzungsmöglichkeit
- Widerspruchs- und Widerrufsrechte
- Auskunfts-, Berichtigungs-, Sperrungs- und Löschungsrechte
- Informationen über Cookies
- Wiedergabe der Einwilligungserklärungen

