Welche technischen Anforderungen werden an AGB gestellt?

Wer die technischen Anforderungen, die im Internet an AGB gestellt werden, nicht einhält, begibt sich in das große Risiko, dass sich die Widerrufsfrist auf 6 Monate verlängert.

Im Einzelnen müssen die AGB “bei Vertragsschluss speicherbar sein”, § 312e Abs. 1 Nr. 4 BGB und außerdem müssen sie “bis zur vollständigen Erfüllung des Vertrages” in Textform mitgeteilt werden, § 312c Abs. 2 Nr. 2 BGB).

Speicherbar sind die AGB z.B. wenn es eine Downloadfunktion im Bestellprozess gibt, mit welcher die AGB als pdf- oder word-Datei auf dem Rechner des Verbrauchers gespeichert werden können.

Das Textformerfordernis kann dadurch realisiert werden, dass die AGB in der Bestellbestätigungsmail enthalten sind, oder aber zusammen mit der Ware auf der Rechnung geliefert werden.

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