Welche Zusatzangaben müssen Apotheker, Optiker etc. (regelmentierte Berufsgruppen) im Impressum machen?

Sog. reglementierte Berufsgruppen (z.B. Apotheker, Orthopädietechniker, Optiker, Hörgeräteakustiker, Architekten etc.) müssen zusätzlich Angaben zur Berufsbezeichnung, den Staat, in dem diese verliehen wurde, zur Kammer sowie zu den berufsrechtlichen Regelungen und den Zugang zu diesen machen. Bedarf die Tätigkeit einer behördlichen Zulassung, ist auch die Aufsichtsbehörde zu nennen.

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