Welches weitere (Gerichts-) Verfahren ist nach einer Abmahnung denkbar?
- 23. Oktober 2008
- Abmahnungen
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Verhilft die Abmahnung dem Abmahner nicht zu seinem Ziel, kann er seinen Anspruch im Wege der einstweiligen Verfügung oder im gerichtlichen Hauptsacheverfahren durchsetzen. Bei Internetangeboten und Bewerbungen deutschlandweit tätiger Unternehmen können solche Klagen bzw. Anträge bei jedem Landgericht in Deutschland eingereicht werden (sog. fliegender Gerichtsstand).
Eine einstweilige Verfügung kann nur innerhalb eines kurzen Zeitraums nach Kenntnis der Rechtsverletzung beantragt werden, weshalb auch die Fristen in Abmahnungen meist sehr kurz sind. Hier wird nur summarisch geprüft, ob der Abmahner Recht hat. Im Hauptsacheverfahren wird eine ausführliche Prüfung vorgenommen. Danach sind weitere Instanzen denkbar. Jeder Schritt ist mit zusätzlichen (oft unnötigen) Kosten verbunden.

