Was bedeutet “unverzüglich nach Vertragsschluss”?
- 25. Mai 2009
- Widerrufsrecht
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Für den Lauf der 14-tägigen Widerrufsfrist ist es erforderlich, dass der Verbraucher “spätestens unverzüglich nach Vertragsschluss” eine Widerrufsbelehrung in Textform erhält.
Die kann am einfachsten dadurch realisiert werden, dass man eine korrekte Widerrufsbelehrung in die automatisch, unmittelbar nach Abgabe der Bestellung versandte E-Mail einfügt. Am besten nutzt man dafür das gesetzliche Belehrungsmuster aus dem EGBGB.

