Welche Risiken bergen Fehler in der Widerrufsbelehrung? – Teil 1

Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen (also auch solchen, die über das Internet geschlossen werden) ein Widerrufsrecht zu. Hierüber muss der Händler sehr detailliert informieren. Im Folgenden erfahren Sie mehr darüber, welche Konsequenzen Fehler in dieser Belehrung haben können.

Bei den Konsequenzen muss man zwischen dem Wettbewerbsrecht und dem Vertragsrecht unterscheiden. Hier soll es zunächst um das Wettbewerbsrecht gehen.

Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verstößt gegen Art. 246 § 1 Nr. 10 EGBGB und ist damit zugleich ein Verstoß gegen § 4 Nr. 11 UWG, welcher von Mitbewerbern und qualitfizierten Einrichtungen abgemahnt werden kann, da diesen ein Unterlassungsanspruch bei Wettbewerbsverstößen zusteht.

Die Folge einer solchen Abmahnung ist die Verpflichtung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Tragung der Kosten, welche durch die Abmahnung entstanden sind. Außerdem vereinbart man darin eine Vertragsstrafe, die bei künfitgen, gleichen Verstößen fällig wird.

Allein die Anwaltskosten können die Grenze von 1.000 Euro schnell überschreiten.

Gibt man die Unterlassungserklärung nicht ab, folgt ein gerichtliches (Eil-)Verfahren. Hier drohen weitere Kosten, da ein eigener Anwalt benötigt wird und die Gerichtskosten hinzu kommen. Im Extremfall kommen noch Vollstreckungskosten hinzu.

Allerdings besteht auch die Chance, dass ein Gericht einen Wettbewerbsverstoß verneint und deswegen der Abmahner alle Kosten zu tragen hat.

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