Wie formulieren Sie ihre Bestellbestätigung richtig?

Mit der E-Mail-Bestätigung können Sie entweder nur den Zugang der Bestellung des Kunden bestätigen (Zugangsbestätigung) oder die Bestellung des Kunden annehmen (Bestellbestätigung). Hierbei kommt es auf eine genaue Formulierung an, da die vermeintlich unverbindliche Zugangsbestätigung sonst schnell zu einem Vertragsschluss führen kann.

Nach § 312e Abs. 1 Nr. 3 BGB sind Sie verpflichtet, den Zugang der Bestellung unverzüglich auf elektronischem Weg zu bestätigen. Soll nur der Zugang, nicht jedoch schon die Bestellung bestätigt werden, dürfen keine widersprüchlichen Angaben in der E-Mail enthalten sein, die den Eindruck einer Bestellannahme erwecken.

Häufig werden Eingangsbestätigungen so formuliert, dass sie schon eine ungewollte Bestellannahme darstellen. Dies kann sich nicht nur aus der Formulierung, sondern auch aus den Umständen ergeben (z.B. Aufforderung zur Zahlung per Vorauskasse oder Bezeichnung als „Rechnung“). Maßgeblich ist der sog. „objektive Empfängerhorizont“. Eine Zahlungsaufforderung wird deshalb als eine Annahme der Bestellung zu verstehen sein, denn warum sollte ein Kunde zahlen, wenn noch kein Vertrag geschlossen wurde?

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