Wie kann ich am besten gegen eine unberechtigte Abmahnung vorgehen?

Ist die Abmahnung gänzlich unberechtigt, sollten Sie die Abmahnung schriftlich zurückweisen. Denkbar ist auch ein „Gegenangriff“ in Form einer (diesmal für den Abmahnenden kostenpflichtigen) Gegenabmahnung, denn häufig macht der Konkurrent auch nicht alles richtig. In bestimmten Fällen kann ein Vergleich erwirkt werden, der in einem gegenseitigen Verzicht auf Rechtspositionen und Kosten besteht.

Das LG München entschied allerdings in zwei Fällen, dass eine sog. Gegenabmahnung selbst rechtsmissbräuchlich sein kann, wenn diese nur ausgesprochen wird, um eine bessere Verhandlungsposition gegenüber dem Abmahner aufzubauen.

Anders meinte hingegen das OLG Bremen, wer sich zur Hüterin des Wettbewerbs macht, dürfe sich nicht darüber beklagen, wenn der derart Abgemahnte dies zum Anlass nimmt, sich seinerseits die Werbemethoden des Abmahnenden näher unter die Lupe zu nehmen und darin enthaltene Wettbewerbsverstöße abzumahnen.

Weitere Möglichkeiten sind, die Abmahnung zu ignorieren, sog. Schutzschriften bei Gerichten zu hinterlegen oder eine negative Feststellungsklage zu erheben. Dies sollte aber unbedingt mit einem spezialisierten Rechtsanwalt besprochen werden.

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