Muss ich auf einer extra Seite über die Zahlungsarten informieren?

Um sein Online-Angebot für den Verbraucher attraktiv zu gestalten,sollte man mindestens zwei Zahlungsarten anbieten. Über diese muss der Verbraucher vor Beginn der Bestellung informiert werden.

Zusätzlich ist bei Zahlungsarten, bei denen der Verbraucher keinen Einfluss auf den Zeitpunkt der Zahlung hat (also z.B. bei Kreditkartenzahlung oder Lastschrift), der Zeitpunkt der Zahlung zu nennen.

Diese Informationen sollten entweder auf einer separaten Seite (z.B. “Zahlungs” o.Ä.) oder auf einer Seite “Kundeninformationen” untergebracht sein.

Die Zahlungsart “Vorkasse” muss dagegen wirksam vereinbart werden, da dem Verbraucher hier eine Vorleistungspflicht auferlegt wird. Eine entsprechende Klausel hat AGB-Charakter.

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